Index: L37292 Wasserabgabe KärntenL69302 Wasserversorgung Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;GdwasserversorgungsG Krnt 1962 §7;GdwasserversorgungsG Krnt 1962 §8;GdwasserversorgungsG Krnt 1962 §9;
Rechtssatz:
Der Anschlusszwang an eine Gemeindewasserversorgungsanlage kann nur gegenüber dem Eigentümer, nicht aber gegenüber dem Pächter eines bebauten Grundstückes ausgesprochen w... mehr lesen...