Entscheidungen zu § 284f Abs. 3 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2018/6/28 6Ob99/18d

Norm: ABGB §284f Abs2ABGB §284f Abs3
Rechtssatz: Für die qualifizierte Vorsorgevollmacht nach § 284f Abs 3 ABGB gelten nicht die Formerfordernisse des § 284f Abs 2 ABGB. Dieser gelangt nicht kumulativ zur Anwendung; vielmehr ist es ausreichend, wenn die qualifizierte Vorsorgevollmacht vor einem Rechtsanwalt, Notar oder bei Gericht errichtet wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 99/18d Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.2018

RS OGH 2008/10/3 3Ob154/08f, 7Ob98/12f, 6Ob99/18d, 5Ob172/18g

Norm: ABGB §284f Abs3ABGB §284gABGB §1007
Rechtssatz: Eine Generalvollmacht („für sämtliche Angelegenheiten") ist einer „schlichten" Vorsorgevollmacht im Sinn des § 284g ABGB nicht gleichzuhalten. Eine solche müsste zum Ausdruck bringen, dass es sich um eine zielgerichtete Vorausverfügung für den Fall des Verlusts der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit handelt. Auch müssen in einer „schlichten" Vorsorgevollmacht die Angeleg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.2008

Entscheidungen 1-2 von 2