Norm: ABGB §284f Abs2ABGB §284f Abs3
Rechtssatz: Für die qualifizierte Vorsorgevollmacht nach § 284f Abs 3 ABGB gelten nicht die Formerfordernisse des § 284f Abs 2 ABGB. Dieser gelangt nicht kumulativ zur Anwendung; vielmehr ist es ausreichend, wenn die qualifizierte Vorsorgevollmacht vor einem Rechtsanwalt, Notar oder bei Gericht errichtet wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 99/18d Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §284f Abs3ABGB §284gABGB §1007
Rechtssatz: Eine Generalvollmacht („für sämtliche Angelegenheiten") ist einer „schlichten" Vorsorgevollmacht im Sinn des § 284g ABGB nicht gleichzuhalten. Eine solche müsste zum Ausdruck bringen, dass es sich um eine zielgerichtete Vorausverfügung für den Fall des Verlusts der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit handelt. Auch müssen in einer „schlichten" Vorsorgevollmacht die Angeleg... mehr lesen...