Entscheidungen zu § 284b ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2008/10/3 3Ob154/08f, 3Ob68/10m, 7Ob98/12f, 9Ob68/11g, 3Ob97/13f

Norm: ABGB §284bABGB §284fABGB §284gABGB idF SWRÄG 2006 §268 Abs2
Rechtssatz: Mit einer Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte sowie die aufgrund des Gesetzes bevollmächtigten nächsten Angehörigen unterliegen keiner gerichtlichen Kontrolle, was auch für die „schlichte" Vollmacht im Sinn des § 284g ABGB gelten muss. Eine gerichtliche Kontrolle durch Bestellung eines Sachwalters kommt nur bei einem festgestellten Überwachungsbedarf in Frage. Ob ein Üb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.2008

TE OGH 2007/11/19 2R248/07x

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Entscheidung | OGH | 19.11.2007

RS OGH 2007/11/19 2R248/07x

Norm: ABGB §284bABGB §284eAußStrG §122 Abs3
Rechtssatz: Die Registrierung der Angehörigenvertretung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) ist nicht konstitutive Wirksamkeitsvoraussetzung der gesetzlichen Vertretungsmacht der nächsten Angehörigen. Sobald mit der Verwirklichung des Tatbestandes des § 284b ABGB die sich mit dem Aufgabenbereich des Sachwalters deckende Angehörigenvertretung ipso iure entstanden ist, ist die Be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.2007

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