Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 23.9.1987, ON 23, bestätigt mit Beschluß des Rekursgerichtes vom 6.4.1988, R 428/87-32, wurde für Hilmar G***** Dr.Andreas Wippel, Rechtsanwalt in Neunkirchen gemäß § 273 ABGB zum Sachwalter bestellt. Gemäß § 273 Abs 3 Z 2 ABGB wurde der Sachwalter mit der Besorgung vermögensrechtlicher Angelegenheiten unter Ausklammerung von Verfügungen über die dem Betroffenen zukommenden Pensionsbezüge, insbesondere mit der Vertretung des Betroffenen... mehr lesen...
Begründung: Die 1972 wegen Geistesschwäche ausgesprochene volle Entmündigung der Maria R*** wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 14.10.1977, 3 P 201/77-46, in eine beschränkte Entmündigung umgewandelt und gleichzeitig der bisherige Kurator Josef R*** zum Beistand bestellt. Mit dem beim Erstgericht am 11.7.1984 eingelangten Antrag stellte Maria R*** mit Bezug auf den Beschluß des Erstgerichtes vom 10.2.1983 den Antrag "auf amstwegige Überprüfung dieses Beschlusses gemäß Sachwal... mehr lesen...
Norm: ABGB §283 Abs2
Rechtssatz: Das Gesetz enthält keine Bestimmung, die es der behinderten Person verwehren würde, Anträge auf Beendigung der Sachwalterschaft im Falle von - ihrer Meinung nach - geänderten Verhältnissen zu stellen; insbesondere wird dies durch die in § 283 Abs 3 ABGB angeordnete Überprüfungspflicht nicht ausgeschlossen. Deren Zweck liegt in der regelmäßigen Kontrolle der Lebensumstände der von der Sachwalterschaft betroffenen... mehr lesen...