Norm: ABGB §276 Abs1ABGB §276 Abs2ABGB §283ABGB §304AußStrG §34AußStrG §167 Abs2GrEStG §4 Abs1GrWVRpflG §18 Abs3RpflG §19BewG §1BewG §2BewG §3BewG §4BewG §53
Rechtssatz: Welche der in § 4 GrEStG bzw. der Grundstückswertverordnung angeführten Berechnungsarten für die Liegenschaftsbewertung heranzuziehen ist, steht dem Steuerpflichtigen grundsätzlich zur freien Auswahl, wobei regelmäßig wohl jene Methode gewählt wird, die die geringste Steuerbela... mehr lesen...
Begründung: Über Anregung der Bezirkshauptmannschaft B***** wurde ein Sachwalterschaftsverfahren eingeleitet. Die Betroffene leidet als Folge ihrer fortgeschrittenen Erkrankung an multipler Sklerose an einem hirnorganischen Psychosyndrom. Aus dem vom Erstgericht eingeholten psychiatrischen Gutachten samt Ergänzungsgutachten geht hervor, dass die Betroffene pflegebedürftig, bettlägrig und vollständig inkontinent ist. Sie weist eine allgemeine Verlangsamung und die für eine fortgesc... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für den Betroffenen einen Rechtsanwalt zum Verfahrenssachwalter gemäß § 119 AußStrG sowie zum einstweiligen Sachwalter gemäß § 120 AußStrG zur Besorgung bestimmter dringender Angelegenheiten und trug dem nunmehrigen Revisionsrekurswerber auf, sämtliche in seiner Gewahrsame befindliche Unterlagen und Vermögenswerte des Betroffenen dem einstweiligen Sachwalter zu übergeben. Das Erstgericht bestellte für den Betroffenen einen Rechtsanwalt zum Verf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des am ***** verstorbenen Betroffenen Walter K*****, zuletzt *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Sohnes Bernhard K*****, vertreten durch Dr. Edeltraud Fichtenbauer, Rechtsanwältin in Wien, gegen den Beschluss d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Dipl.-Vw. Wolfgang V*****, vertreten durch die Sachwalterin Dr. Christiane Bobek, Rechtsanwältin in Wien, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Antragsteller 1. Gerlinde S*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) Frieda F*****, 2) mj. Romana F*****, geboren am 27. Juni 1989, ebendort, vertreten durch die Erstklägerin, 3) Roland F***** und 4) Richard F*****, alle vertreten durch Dr. Maximilian Ellinger u... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 16. Oktober 2001 wurde ein gegen den Beklagten (und Kläger dieses Verfahrens) gerichtetes Begehren auf Räumung der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** Kagran in 1220 Wien, D***** stattgegeben und der Beklagte zur Räumung des Objekts samt Zubehör verpflichtet. Der dagegen erhobenen Berufung wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 19. März 2002, GZ 41 R 392/01b-117, nicht Folge gegeben. Die dag... mehr lesen...
Norm: ABGB §283
Rechtssatz: Der Beschluss über die Enthebung des Sachwalters wirkt grundsätzlich konstitutiv. Entscheidungstexte 2 Ob 6/03a Entscheidungstext OGH 16.01.2003 2 Ob 6/03a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117241 Dokumentnummer JJR_20030116_OGH0002_0020OB00006_0... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 24. 7. 2002 (ON 10) wurde Paul L***** gemäß § 273 Abs 3 Z 3 ABGB der Katharina H***** als Sachwalter für alle Angelegenheiten bestellt. Am 29. 8. 2002 schloss der Sachwalter namens der Betroffenen als Vermieterin mit Sebastian N***** als Mieter einen Mietvertrag über eine Liegenschaft, an der der Betroffenen das Fruchtgenussrecht zustand. Der rückwirkend ab 17. 8. 2002 und befristet auf fünf Jahre abgeschlossene Vertrag wurde dem Erst... mehr lesen...
Begründung: Für die am 18. Oktober 1965 außer der Ehe geborene Anna Petra N*** war zunächst das Bezirksjugendamt für den 2. Bezirk in Wien gesetzlicher Amtsvormund. Über Antrag ihres Onkels Ing. Ernst N*** (oft auch "N***") wurde dieser mit Beschluß vom 21. Februar 1983 (ON 2) zum Vormund bestellt. Das Bezirksjugendamt für den 2. Bezirk in Wien wurde jedoch in der Folge einerseits zum besonderen Sachwalter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (Beschluß vom 10. Mai 1983 ON 9) u... mehr lesen...
Norm: ABGB §283
Rechtssatz: Wurde jemand im Verlassenschaftsverfahren "in allen Fällen", in denen die erblasserischen Kinder durch ihren lebenden Elternteil nicht vertreten werden konnten, zum Kollisionskurator bestellt und nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahren nicht enthoben, so kann er die minderjährigen Kinder auch beim Abschluß späterer Vereinbarungen vertreten, ohne daß seine nochmalige Bestellung zum Kurator erforderlich ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §251 AABGB §283
Rechtssatz: Die Vormundschaft erlischt mit der Erreichung der Großjährigkeit ipso iure. Der Unterhaltsbemessungsbeschluß kann daher nur mehr durch das großjährig gewordene Kind selbst angefochten werden. Entscheidungstexte 5 Ob 29/63 Entscheidungstext OGH 31.01.1963 5 Ob 29/63 Veröff: EvBl 1963/200 S 291 3 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §283
Rechtssatz: Im Falle der Todeserklärung erlischt die Kuratel erst mit dem Tage der Rechtskraft der Todeserklärung, nicht schon mit dem früheren, im Todeserklärungsbeschluß angenommenen Todestag. Entscheidungstexte 5 Ob 463/60 Entscheidungstext OGH 25.01.1961 5 Ob 463/60 Veröff: JBl 1961,470 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: ABGB §249ABGB §283ABGB §283 Abs1AußStrG §9 B1EntmO §8
Rechtssatz: Das Amt des (vorläufigen) Beistandes erlischt mit dem Tode des Pflegebefohlenen. Der Beistand ist daher nicht befugt, in dem noch weiterlaufenden Verfahren zur Genehmigung von Rechtsgeschäften als Partei oder als Parteienvertreter aufzutreten und Rechtsmittel zu ergreifen. Entscheidungstexte 3 Ob 396/58 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia2ABGB §283StV Art22
Rechtssatz: Zur Frage, ob eine Abwesenheitskuratel bezüglich eines deutschen Vermögens durch den Eigentumsübergang auf Grund des Staatsvertrages beendigt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 187/56 Entscheidungstext OGH 25.04.1956 3 Ob 187/56 3 Ob 620/56 Entscheidungstext OGH 02.01.1957 3 Ob 620... mehr lesen...
Norm: ABGB §283TodeserklärungsG §9
Rechtssatz: Der Tod des Kuranden (und seine Todeserklärung) beendet die Kuratel, ohne dass es einer gerichtlichen Aufhebung bedarf. Entscheidungstexte 3 Ob 29/56 Entscheidungstext OGH 15.02.1956 3 Ob 29/56 3 Ob 396/58 Entscheidungstext OGH 25.09.1958 3 Ob 396/58 Beisatz: Daher keine Rekurslegitimatio... mehr lesen...
Norm: ABGB §2833.RStG §14 Abs5
Rechtssatz: Die Kuratel zur Vornahme bestimmter Geschäfte endet grundsätzlich, sobald das Geschäft vorgenommen ist. Ist es aber zweifelhaft, ob noch weitere Handlungen zum Schutze des Kuranden vorzunehmen sind, so erlischt die Kuratel erst mit der gerichtlichen Enthebung. § 14 Abs 5 3. RStG schließt die Abtretung von Ansprüchen aus Rückstellungserkenntnissen oder den Abschluß eines Rückstellungsvergleiches zwische... mehr lesen...