Norm: ABGB §223ABGB §281 Abs3ABGB §258 Abs3
Rechtssatz: Bei einer vermögenslosen und amtswegig gelöschten Gesellschaft in Liquidation kann eine Dereliktion einer wertlosen Liegenschaft im Sinne des § 223 ABGB von Vorteil sein, zumal die Gesellschaft damit von Verkehrssicherungs- und Erhaltungspflichten befreit wird. Entscheidungstexte 3 Ob 47/20p Entscheidungstext OGH 06.05.2020 3 Ob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der als Rechtsanwalt nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) (Verfahrens- und einstweilige) Sachwalter wendet sich gegen seine Bestellung. Er hält sein außerordentliches Rechtsmittel entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts nach § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG für zulässig, weil gesicherte oberstgerichtliche Rechtsprechung zu § 279 ABGB (idgF BGBl I 92/2006) und zu § ... mehr lesen...
Norm: ABGB §189 Abs2ABGB §281 Abs3ABGB §282
Rechtssatz: Gegen seinen Willen darf ein Angehöriger nicht zum Sachwalter bestellt werden. Ein Angehöriger ist nicht „besonders geeignet" iSd § 189 Abs 2 ABGB, sodass er zur Bestellung als Sachwalter bereit sein muss. Entscheidungstexte 2 R 125/06g Entscheidungstext LG Feldkirch 18.05.2006 2 R 125/06g ... mehr lesen...
Norm: ABGB §279ABGB §281 Abs3ABGB idF ArtI Z38 KindRÄG 2001 §189 Abs2AußStrG §238 Abs1
Rechtssatz: Unter "besonders geeignete Personen" im Sinne § 189 Abs 2 ABGB idF Art I Z 38 KindRÄG 2001 werden zunächst jene nach § 281 Abs 3 ABGB zu bestellenden Personen einzuordnen sein, weil die besondere Eignung unzweifelhaft Bestellungsgrund ist und das Gesetz zum Wohl des Betroffenen (Behinderten) besondere Eigenschaften des zu Bestellenden zwingend nor... mehr lesen...