Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der am 15. November 1969 geborenen Veronika P*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Verfahrenssachwalters Dr. Günther K*****, gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz als Rekursgericht vom 1. September 2010, GZ 15 R 203/10v-20,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der als Rechtsanwalt nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) (Verfahrens- und einstweilige) Sachwalter wendet sich gegen seine Bestellung. Er hält sein außerordentliches Rechtsmittel entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts nach § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG für zulässig, weil gesicherte oberstgerichtliche Rechtsprechung zu § 279 ABGB (idgF BGBl I 92/2006) und zu § ... mehr lesen...
Begründung: Die als Rechtsanwältin nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) Sachwalterin wendet sich gegen ihre Bestellung zur Sachwalterin und führt zur Zulässigkeit ihres außerordentlichen Revisionsrekurses aus, die zweitinstanzliche Entscheidung stehe in Widerspruch zur Entscheidung 10 Ob 18/08g, wonach Rechtsanwälte und Notare nur bei der Notwendigkeit der Besorgung rechtlicher Angelegenheiten der behinderten Person ... mehr lesen...
Begründung: Die 1919 geborene Betroffene wohnt seit 17. 2. 2004 in einem Pflegeheim. Die Heimleitung teilte dem Erstgericht mit, die Betroffene könne sich um ihre finanziellen Belange nicht mehr selbst kümmern. Das Erstgericht führte eine Erstanhörung durch und bestellte den Revisionsrekurswerber zum einstweiligen Sachwalter zwecks Vertretung der Betroffenen im Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird. Zugleich wurde er zum einstweiligen Sa... mehr lesen...
Norm: ABGB §274 Abs2ABGB §279 Abs1ABGB §279 Abs2ABGB §279 Abs3ABGB §279 Abs4
Rechtssatz: Vor Bestellung eines Rechtsanwalts zum Sachwalter hat das Gericht mit aktenkundigen Verwandten der Betroffenen in Kontakt zu treten und - sollten auch schriftliche Anfragen ergebnislos bleiben - an den örtlich zuständigen Sachwalterverein heranzutreten. Der Hinweis auf eine gerichtsbekannte Überlastung des Vereins greift einer Ablehnung vor und lässt die Mö... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Patrick T*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Sachwalters Dr. Paul Georg Appiano, Rechtsanwalt in Wien, vertreten durch Appiano & Kramer Rechtsanwälte Gesellschaft m.b.H. in Wien, gegen den Bes... mehr lesen...
Begründung: Die am 19. 7. 1955 geborene Betroffene leidet seit ihrem 23. Lebensjahr an einer rezidivierend, phasenweise verlaufenden psychischen Erkrankung im Sinne einer schizoaffektiven Psychose. In der Gesamtheit besteht das Bild eines leichten organischen Psychosyndroms, dem ein jahrelanger chronischer Alkoholabusus zugrunde liegt. Der körperliche Zustand der Betroffenen hat sich in letzter Zeit ein wenig verbessert, reicht aber für eine an sich notwendige Hüftoperation nicht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §274 Abs2ABGB §279 Abs3B-VG Art7MRK Art4 Abs2MRK Art4 Abs3 litd
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof sieht keine Bedenken gegen die Verfassungskonformität von § 274 Abs 2 und § 279 Abs 3 ABGB. Entscheidungstexte 10 Ob 18/08g Entscheidungstext OGH 01.04.2008 10 Ob 18/08g Veröff: SZ 2008/37 7 Ob 105/08d Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB idF des 2. ErwSchG §246 Abs3 Z2ABGB idF KindRÄG 2001 §253ABGB idF KindRÄG 2001 §282 Abs1ABGB idF SWRÄG 2006 §278 Abs1ABGB §278 Abs2ABGB §279 Abs3
Rechtssatz: Eine rechtliche Grundlage für die Enthebung des gegenwärtigen (und Neubestellung eines anderen) Sachwalters kann seit Inkrafttreten des KindRÄG 2001 nur im § 282 Abs 1 ABGB gefunden werden, der nunmehr für die Rechte und Pflichten des Sachwalters auf die Bestimmungen des 3. und ... mehr lesen...