Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 20.11.2015 legte der (damalige) Sachwalter der nunmehrigen Beschwerdeführerin einen Bericht und die Pflegschaftsrechnung vor und beantragte under anderem Gebührenbefreiung in Sinne der Anm. 8 zu TP 7 lit. c Z 2 GGG. 2. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 23.11.2015, Zl. XXXX (im Folgenden: ON 112), wurde der Bericht des Sachwalters zur Kenntnis genommen und die Pflegschaftsrechnung für die nunme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 13.12.2012, Zl. XXXX (im Folgenden: ON 60), wurde der Bericht des Vereinssachwalters vom 12.11.2012 zur Kenntnis genommen und die Pflegschaftsrechnung für den Zeitraum 30.08.2011 bis 31.08.2012 mit Einnahmen in Höhe von EUR 16.510,48 und Ausgaben in Höhe von EUR 14.498,57, daher mit einem Saldo in Höhe von EUR 2.011,91 pflegschaftsgerichtlich bestätigt. 2. Im Mandatsverfahren w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 01.10.2015, eingelangt beim Bezirksgericht Fünfhaus am 05.10.2015, erstattete der Sachwalter des nunmehrigen Beschwerdeführers den Pflegschaftsbericht und legte die Pflegschaftsrechnung per 31.08.2015. Zugleich wurde ein Antrag auf Gebührenbefreiung im Sinne der Anmerkung 8. zur Tarifpost (TP) 7 lit. c Z 2 Gerichtsgebührengesetz (GGG) gestellt (wonach Verfahren über die Bestätigung der Pflegschaftsrechn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In der Sachwalterschaftssache AZXXXX des Bezirksgerichts XXXX(im Folgenden: BG) verstarb die Betroffene am 17.01.2016. 2. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 25.01.2017 (ON 74) bestätigte das Landesgericht FÜR ZIVILRECHTSSACHEN WIEN (im Folgenden: LG) als Rekursgericht die Schlussrechnung der Sachwalterin nach dem Ableben der Betroffenen und bestimmte die Entschädigung der Sachwalterin für ihre Tätigkeit im Berichtszeitraum mit einem Gesa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts XXXX (in Folge: BG) vom 26.08.2016, Zl. XXXX , wurde der Bericht der Vereinssachwalterin für den Zeitraum 04.07.2015-01.07.2016 pflegschaftsgerichtlich bestätigt. Da kein Antrag auf Bestimmung einer Entschädigung für diesen Abrechnungszeitraum gestellt worden war, erkannte das BG keine Entschädigung zu. Mit Beschluss des BG vom 08.09.2017, Zl. XXXX , wurde der Bericht der Vereinssachwalterin für den Zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts XXXX (in Folge: BG) vom 28.09.2016, Zl. XXXX, wurde der Bericht der Sachwalterin für den Zeitraum 01.08.2015-18.07.2016 pflegschaftsgerichtlich bestätigt und eine Entschädigung von EUR 591,00 zuerkannt. Mit Beschluss des BG vom 19.09.2017, Zl. XXXX, wurde der Bericht der Sachwalterin für den Zeitraum 19.07.2016-31.07.2017 pflegschaftsgerichtlich bestätigt und eine Entschädigung von EUR 328,00 zuerkannt.... mehr lesen...