Norm: ABGB §266Abs3ABGB §271Abs2
Rechtssatz: Für das Verfahren zur Bestimmung der Entschädigung des Sachwalters gemäß § 266 Abs.1 und 2 ABGB ist gemäß § 271 Abs.2 ABGB die Bestellung eines Kollisionskurators nicht erforderlich. § 266 Abs.3 ABGB ist dort jedoch nicht genannt. Macht der Sachwalter eine Entschädigung nach § 266 Abs.3 geltend, ist daher ein Kollisionskurator zu bestellen. § 266 ABGB regelt Höchstbeträge, mit denen das Vermögen des ... mehr lesen...
Die beiden Kinder leben mit ihren Eltern im gemeinsamen Haushalt. Der Vater Ing. Peter S ist Berufschullehrer und außerdem als Autor bzw. Mitautor (Zeichner) von Lehrbüchern, Vortragender und Lehrlingsausbildner tätig; die Mutter Josefine S ist gleichfalls Lehrerin. Auf Antrag der Mutter verpflichtete das Erstgericht den Vater ab 29. 3. 1983 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 6 000 S zu Handen der Mutter und wies das Mehrbegehren von je 2 000 S ab. Es stellte fest, die Mutte... mehr lesen...
Der Kläger wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 11. Juni 1965, 6 L 23/65-13, wegen Geisteskrankheit beschränkt entmundigt. Nachdem die Entmündigung infolge Widerspruchs vom Landesgericht für ZRS Wien mit Beschluß vom 24. Jänner 1966, 44 R 443/65-69, aufgehoben worden war, leitete das Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu 6 L 63/66 von amtswegen neurlich ein Entmündigungsverfahren ein und bestellte am 25. November 1966 Dr. Gustav B zum vorläufigen Beistand. Mit B... mehr lesen...