Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.12.2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Bestellung eines Abwesenheitskurators gemäß § 270 ABGB idF BGBl I 2006/92 beim Bezirksgericht Wien Innere Stadt für die jeweiligen anonymen Inhaber von einer größeren Anzahl verschiedener Sparkonten und Wertpapierdepots. Das Bezirksgericht stellte der Beschwerdeführerin den Antrag mit dem Auftrag zur Verbesserung dahingehend zurück, dass für jede einzelne Geschäftsbezie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Grundverfahren, einem vor dem Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) geführten Zusammenlegungsverfahren nach dem Flurverfassungs-Landesgesetz (FLG), ersuchte die Beschwerdeführerin das BG um die Bestellung eines Abwesenheitskurators nach § 270 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, idF BGBl. I Nr. 92/2006 (ABGB), für eine im Grundverfahren beteiligte Partei (geboren im Jahr 1870), da dieser Partei behördliche Schreiben nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23.12.2016 beantragte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Bestellung eines Abwesenheitskurators gemäß § 270 ABGB idF BGBl I 2006/92 beim Bezirksgericht Wien XXXX (im Folgenden: BG) für die jeweiligen anonymen Inhaber von einer größeren Anzahl verschiedener Sparkonten und Wertpapierdepots. Daraufhin stellte das BG mit Beschluss vom 28.01.2017 den oben genannten Antrag der BF zur Verbesserung binnen 14 Tagen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (XXXX) ersuchte der Bund, vertreten durch das Bundesasylamt (BAA), der Vorgängerbehörde des Bundesamtes für Fremdenwesen- und Asyl (BFA), beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) mit Schreiben vom 25.05.2012 (offenbar gefaxt am 06.06.2012) um Bestellung eines Abwesenheitskurators gem. § 11 AVG, damit gegen einen namentlich genannten Subsidiärschutzberechtigten (geb. 1961) ein Aberkennungsverfah... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.04.2017 Norm: ABGB §270 AsylG 2005 §70 AVG 1950 §11 GGG Art.1 §28 Z7GGG Art.1 §32 TP12 GGG §10 Abs3 ABGB § 270 heute ABGB § 270 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 270 gültig von 01.07.2007 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren, der gerichtlichen Aufkündigung eines Mieters (XXXX), wurde von der beschwerdeführenden Partei (der Vermieterin einer Wohnung) am 31.08.2015 die Bestellung eines Abwesenheitskurators beim Bezirksgericht WIEN XXXX (im Folgenden: BG) beantragt, weil dessen Aufenthaltsort nicht festgestellt werden konnte und davor ein Verbesserungsauftrag hinsichtlich der Zustellanschrift der gekündigten Partei (im F... mehr lesen...