Mit Schreiben vom 17. Jänner 2008 beantragte die Beschwerdeführerin, der Sozialhilfeträger möge die aus ihrem Einkommen ungedeckten Kosten ihrer Unterbringung in einem Heim aus Mitteln der Sozialhilfe übernehmen. Mit Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Salzburg (Erstbehörde) vom 27. März 2008 wurde die Beschwerdeführerin auf Erhebungen hingewiesen, die ergeben hätten, dass sie zum Heimeintritt im Jahre 2001 über ein Vermögen von ca. EUR 30.000,-- (Eigentumswohnung verkauft am 13. M... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §268 Abs1; ABGB §268 Abs2; AVG §9; ABGB § 268 heute ABGB § 268 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 268 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geände... mehr lesen...