Entscheidungen zu § 230a ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2011/2/23 1Ob210/10d

Begründung: Die am 31. 5. 1990 geborene Klägerin war Alleinerbin nach ihrem am 21. 10. 1997 verstorbenen Vater. Nach Einantwortung überwies die Gerichtskommissärin 285.969,72 ATS (20.782,23 EUR) auf ein auf den Namen der Klägerin lautendes Mündelkonto. Nach einem Wohnsitzwechsel sprach die Mutter der Klägerin am 2. 3. 2000 beim Bezirksgericht ***** als dem zuständigen Pflegschaftsgericht vor, weil sie das Vermögen der damals Minderjährigen in einem Immobilienfonds bis zu deren Vollj... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.2011

TE OGH 2010/8/4 3Ob79/10d

Begründung: Der Beklagte erstattete in den Jahren 1999 bis 2007 im Auftrag der C***** AG insgesamt sieben Gutachten über I*****-Aktien. Ihm war dabei bekannt, dass zwischen der Bank und der I***** AG enge geschäftliche Beziehungen und auch personelle Verflechtungen bestanden. Die vom Beklagten erstatteten Gutachten sollten die grundsätzliche Eignung der Aktien zur Mündelgeldveranlagung darstellen. Ein weiterer, konkreter Zweck der Gutachtenserstellung steht nicht fest. Der Beklagte ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.08.2010

TE OGH 2010/3/17 7Ob29/10f

Begründung: Der Vater und gesetzliche Vertreter der beiden Minderjährigen ist Alleinerbe des am 3. 2. 2004 verstorbenen DI Dr. H***** M***** L*****. Von diesem erbte er umfangreiches Liegenschaftsvermögen, welches jedoch durch eine fideikommissarische Substitution zugunsten der beiden minderjährigen Antragsteller gebunden ist. Aus diesem Liegenschaftsbesitz wurden bereits mehrere Liegenschaften mit Zustimmung der Mutter der beiden Minderjährigen als gesetzlicher Vertreterin abver... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.03.2010

TE OGH 2000/5/30 5Ob139/00b

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Entscheidung | OGH | 30.05.2000

RS OGH 1999/3/23 1Ob40/99k, 5Ob139/00b, 7Ob29/10f, 3Ob79/10d, 1Ob210/10d, 1Ob97/12i

Norm: AußStrG §14 Abs1 C2bAußStrG §14 C2d1ABGB §230aABGB §230e
Rechtssatz: Das in § 230 Abs 1 ABGB verankerte Handlungsgebot, Geld eines Minderjährigen "möglichst fruchtbringend" anzulegen, bewirkt die Gleichrangigkeit der in den §§ 230a bis 230e ABGB näher behandelten Anlegungsarten. Das Pflegschaftsgericht ist somit dann verpflichtet, die Anlegung des Mündelgelds auf eine andere als der in den §§ 230a bis 230d ABGB umschriebenen Weise zu gene... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1999

TE OGH 1999/3/23 1Ob40/99k

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Entscheidung | OGH | 23.03.1999

Entscheidungen 1-6 von 6