Norm: ABGB §223ABGB §281 Abs3ABGB §258 Abs3
Rechtssatz: Bei einer vermögenslosen und amtswegig gelöschten Gesellschaft in Liquidation kann eine Dereliktion einer wertlosen Liegenschaft im Sinne des § 223 ABGB von Vorteil sein, zumal die Gesellschaft damit von Verkehrssicherungs- und Erhaltungspflichten befreit wird. Entscheidungstexte 3 Ob 47/20p Entscheidungstext OGH 06.05.2020 3 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 7. 6. 1950 geboren. Sie leidet an einem pränatalen cerebralen Defekt, weist das geistige Niveau eines Kleinkindes auf und lebt seit 1988 ohne Kontakt zu ihren Eltern auf Kosten des zuständigen Sozialhilfeträgers in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Sie bezieht nach dem Tod ihres Vaters eine Waisenpension. Die Beklagte, damals als Rechtsanwältin tätig, war vom 24. 9. 1992 bis 28. 6. 2007 Sachwalterin der Klägerin für alle Angelegenheiten. Die ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des zur Zeit der Beschlussfassung in erster Instanz noch nicht 7 ½-jährigen Marco war mit Beschluss vom 14. Dezember 2005 nach § 55a EheG im Einvernehmen geschieden worden. Anlässlich der Scheidung hatten die Eltern eine gerichtliche Vereinbarung getroffen, wonach u.a. die Obsorge für diesen der Mutter allein zukomme und das Besuchsrecht des Vaters einer außergerichtlichen Vereinbarung vorbehalten bleiben sollte. Mit Beschluss vom 6. Februar 2006 (ON ... mehr lesen...
Begründung: Über Anzeige der Gendarmerie, dass Gertraud N*****, die Tochter des nach einem Schlaganfall im Jahre 1994 geistig verwirrten 83-jährigen Betroffenen diesen vernachlässige, wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 4. 2. 1998 der Sohn E***** N***** zum einstweiligen Sachwalter u.a. zur Sicherstellung und Verwahrung allenfalls vorhandenen Vermögens bestellt. Dieser teilte unter anderem am 4. 3. 1998 mit, dass nach seinen Aufzeichnungen und Mitteilungen se... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte im zweiten Rechtsgang mit Beschluß vom 9. Juli 1997 neuerlich Rechtsanwalt Dr. Roland Paumgarten gemäß § 273 ABGB zum Sachwalter der Betroffenen. Zum Kreis seiner Agenden gehört ua die Verwaltung des Vermögens der Betroffenen und die Vertretung vor Gericht. Der Sachwalter erstattete am 7. April 1998 den (weiteren) Bericht ON 58 an das Erstgericht über den Stand des Vermögens der Betroffenen. Danach bestünden ua bei der O*****Aktiengesellschaf... mehr lesen...
Norm: ABGB §222ABGB §223ABGB §224ABGB §282AußStrG §9 CAußStrG §93 ff
Rechtssatz: Die Erforschung und Sicherstellung des Vermögens eines von einem Sachwalterschaftsverfahren Betroffenen erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 222 bis 224 ABGB. Die Inventur und Schätzung des Vermögens hat in sinngemäßer Anwendung der §§ 93 ff AußStrG zu erfolgen. Nur der Besitz und nicht das Eigentum ist wesentlich dafür, ob eine Sache in das Inventar aufzunehmen is... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern des mj. Thomas R ist aufrecht. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 6. 3. 1980 wurde auf Antrag der Mutter das Bezirksjugendamt für den Wiener 16. Bezirk zum besonderen Kurator für den Minderjährigen zur Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche gegen den Vater bestellt. Mit Eingabe vom 4. 3. 1983 regte das Bezirksjugendamt eine pflegschaftsgerichtliche Verfügung an. Es bestehe zugunsten des Minderjährigen ein Bausparvertrag mit der Allgemeinen Bausparkasse der Volksban... mehr lesen...
Norm: ABGB §149 Abs1ABGB §223ABGB §230ABGB §230eAußStrG §45AußStrG §46
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Bausparvertrag auf den Namen des Minderjährigen lautet, ist ein Indiz dafür, dass es sich zumindest möglicherweise um Vermögen des Kindes handelt. Wenn darüber hinaus ein Elternteil geltend macht, die entsprechenden Beträge gehörten dem Kind, während der andere behauptet, sie stünden ihm selbst zu, ist geradezu ein typischer Fall gegeben, da... mehr lesen...
Norm: ABGB §222ABGB §223AußStrG §1 B3bAußStrG §2 Abs1EGEO Art27EO §378a
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des Art 27 EGEO, es hätten dort, wo schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens der EO geltende Normen die Bewilligung einzelner Sicherungsmaßregeln für zulässig erklärten, bezüglich der zu treffenden Maßnahmen und des Verfahrens die Bestimmungen der EO über EV Anwendung zu finden, wurde der im § 2 Abs 1 AußStrG festgelegte Grundsatz der amtswegig... mehr lesen...
Norm: ABGB §223AußStrG §27HGB §131 Z4HGB §143
Rechtssatz: Für die amtswegige Eintragung des Ausscheidens eines verstorbenen Gesellschafter ist Voraussetzung, daß der Mitwirkung der Erben besondere Hindernisse entgegenstehen. Vor der Einantwortung bedarf die Anmeldung der abhandlungs-, allenfalls auch der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 2 Ob 575/51 Entscheidungs... mehr lesen...