Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §212 Abs2ABGB §214 Abs2
Rechtssatz: Für eine Drittschuldnerklage des Jugendwohlfahrtsträgers als Unterhaltssachwalter zur Durchsetzung eines zugunsten des von ihm vertretenen minderjährigen Kindes bestehenden Unterhaltstitels bedarf dieser weder im Falle seines Einschreitens nach § 212 Abs 2 ABGB noch unter Berufung auf seine Stellung nach § 9 Abs 2 UVG einer vorangehenden pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. ... mehr lesen...