Entscheidungen zu § 214 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2000/10/18 7Ob212/00b

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Entscheidung | OGH | 18.10.2000

RS OGH 2000/10/18 7Ob212/00b, 6Ob189/18i

Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §212 Abs2ABGB §214 Abs2
Rechtssatz: Für eine Drittschuldnerklage des Jugendwohlfahrtsträgers als Unterhaltssachwalter zur Durchsetzung eines zugunsten des von ihm vertretenen minderjährigen Kindes bestehenden Unterhaltstitels bedarf dieser weder im Falle seines Einschreitens nach § 212 Abs 2 ABGB noch unter Berufung auf seine Stellung nach § 9 Abs 2 UVG einer vorangehenden pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.10.2000

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