Norm
ABGB §154 Abs3 GRechtssatz
Für eine Drittschuldnerklage des Jugendwohlfahrtsträgers als Unterhaltssachwalter zur Durchsetzung eines zugunsten des von ihm vertretenen minderjährigen Kindes bestehenden Unterhaltstitels bedarf dieser weder im Falle seines Einschreitens nach § 212 Abs 2 ABGB noch unter Berufung auf seine Stellung nach § 9 Abs 2 UVG einer vorangehenden pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114200Im RIS seit
17.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.12.2018