Norm: ABGB §212 Abs5
Rechtssatz: Durch Änderung der Obsorge allein wird die Sachwalterschaft des Jugendwohlfahrtsträgers nicht beendet. Entscheidungstexte 3 Ob 526/94 Entscheidungstext OGH 25.05.1994 3 Ob 526/94 7 Ob 268/99h Entscheidungstext OGH 27.10.1999 7 Ob 268/99h Beisatz: Wird dem "anderen" Elternteil die Obsorg... mehr lesen...
Norm: ABGB §212 Abs5
Rechtssatz: Solange das Erlöschen des Unterhaltsanspruches nicht dargetan ist, besteht kein Grund für die Enthebung des Sachwalters. Daß der sonstige gesetzliche Vertreter des Kindes dem Sachwalter keine Aufklärung gibt, ist unerheblich. Entscheidungstexte 3 Ob 521/91 Entscheidungstext OGH 27.02.1991 3 Ob 521/91 Veröff: ZfRV 1992,133 (Hoyer) ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der ehelichen Mutter bestellte das damals zuständige Bezirksgericht Gloggnitz am 14. Dezember 1977 die Bezirkshauptmannschaft N*** zum besonderen Sachwalter der am 2. Juli 1973 geborenen Martina B*** zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Vater. Zufolge Nichtzahlung der Unterhaltsbeiträge durch den Vater wurden dem Kind gemäß §§ 3, 4 Z 1, 18 UVG Unterhaltsvorschüsse gewährt. Die Minderjährige ehelichte am 4. Jänner 1990 Bernhard R***. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §212 Abs5UVG §9 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Die zu § 9 Abs 3 Satz 2 UVG entwickelten Grundsätze sind auch bei § 212 Abs 5 ABGB anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 565/90 Entscheidungstext OGH 20.06.1990 1 Ob 565/90 Veröff: ÖA 1991,143 1 Ob 220/01m Entscheidungstext OGH 27.11.2001 1 Ob 220/01m ... mehr lesen...