Entscheidungen zu § 183 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2004/3/16 10Ob7/04h

Begründung: Mit schriftlichem Adoptionsvertrag vom 3. 6. 2003 erklärten der Erstantragsteller und die mit ihm in aufrechter Ehe verheiratete Zweitantragstellerin, die Drittantragstellerin als Wahlkind an Kindesstatt anzunehmen. Bei der Drittantragstellerin handelt es sich um die Ehegattin des Sohnes der Erst- und Zweitantragsteller; dieser hat seine Zustimmung zur Adoption der Drittantragstellerin durch seine Eltern erteilt. Die Erst- und Zweitantragsteller sind österreichische St... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.03.2004

RS OGH 1962/3/21 1Ob68/62, 5Ob92/68

Norm: ABGB §183 Abs1AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Das Wahlkind kann nur den Familiennamen einer geschiedenen Wahlmutter erhalten. Die Auffassung, daß das Wahlkind den Geschlechtsnamen einer geschiedenen Ehefrau, die als Wahlmutter auftritt, annehmen können, ist offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 68/62 Entscheidungstext OGH 21.03.1962 1 Ob 68/62 Veröff: EvBl 1962/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.1962

RS OGH 1962/2/27 8Ob61/62, 10Ob7/04h

Norm: ABGB §183 Abs1AußStrG §260 Z3
Rechtssatz: Die Frage des Geschlechtsnamens einer verheirateten Ehefrau, wenn sie gleichzeitig mit ihrem Ehemann an Kindesstatt angenommen wird, ist im Gesetz nicht ausdrücklich entschieden. Entscheidungstexte 8 Ob 61/62 Entscheidungstext OGH 27.02.1962 8 Ob 61/62 Veröff: EvBl 1962/225 S 264 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1962

RS OGH 1961/11/8 6Ob407/61

Norm: ABGB §183 Abs1
Rechtssatz: Handelt es sich um die Adoption eines großjährigen Wahlkindes, erhält dieses dessen ungeachtet den Familiennamen der Annehmenden, da sich die Ausnahmebestimmung des § 183 Abs 1 dritter Satz ABGB nur auf die Adoption eines minderjährigen Wahlkindes bezieht. Entscheidungstexte 6 Ob 407/61 Entscheidungstext OGH 08.11.1961 6 Ob 407/61 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1961

Entscheidungen 1-4 von 4