Begründung: Die Streitparteien schlossen am 21. 12. 1999 eine Vereinbarung betreffend Beginn und Ende der jeweiligen Dienste von Oberärzten und Assistenzärzten einerseits sowie der Turnusärzte andererseits. In weiterer Folge erließ der medizinische Direktor der Beklagten eine davon abweichende Dienstanweisung, um zu Einsparungszwecken eine Reduktion der Überstunden zu erreichen. Der klagende Betriebsrat begehrt als Hauptbegehren die Feststellung des aufrechten Bestandes der Vereinb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf der Basis einer mit Beschluss der Kärntner Landesregierung erlassenen - und in der Folge wiederholt abgeänderten - Dienstordnung für die Bediensteten in den Kärntner Landes-, Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten schlossen die Streitteile mit Wirksamkeitsbeginn 1. Jänner 1984 eine "Betriebsvereinbarung" ab, mit der die Gewährung von Zusatzurlauben und Gefahrenzulagen im Landeskrankenhaus K***** für Mitarbeiter verschiedener Abteilungen geregelt wurde. Darin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 1. 10. 1997 bis zum 31. 5. 2001 bei der erstbeklagten Partei als Assistenzarzt in Ausbildung zum Facharzt im Sonderfach Neurochirurgie beschäftigt. Das Dienstverhältnis war befristet und hätte planmäßig mit 30. 9. 2001 ohne Kündigung enden sollen. Zwischen dem Kläger und dem Vorstand der neurochirurgischen Abteilung kam es im Zuge der Beschäftigung zu schwerwiegenden Differenzen, weshalb es am 31. 5. 2001 zu einer Besprechung im ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Schon nach der ursprünglichen Fassung des § 39 Abs 1 K-LKABG (LGBl 1993/44) war das Krankenanstaltendirektorium (= Organ einer einzelnen Landeskrankenanstalt) hinsichtlich der Landesbediensteten in der Landeskrankenanstalt, abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmen, mit der Wahrnehmung sämtlicher Angelegenheiten des Dienst- und Besoldungsrechtes, betraut. Nach Aufhebung einer anderen Bestimmung des K-LKABG (§ 27 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Oberarzt in der Lungenabteilung der Landeskrankenanstalt ***** beschäftigt. Das monatliche Normalstundensoll für Ärzte bei der Beklagten beträgt grundsätzlich 173 Stunden. Die Berücksichtigung der jährlichen Feiertage mit einem Durchschnittswert führt zu einem Abzug von 8 Stunden monatlich, womit sich die Anzahl der tatsächlichen Sollstunden auf 165 reduziert. Aus der Sollstundenanzahl von 165 ergibt sich für 31 Tage ein täglicher Durchschnitt... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 12. 1886 verstorbene Johanna P***** setzte in ihrem Testament die "Bezirksgemeinde des***** Gemeindebezirkes in Wien*****" zu ihrem Universalerben mit der Bestimmung ein, "dass die Zinsen dieses Erbvermögens ausschließlich zu wohltätigen Zwecken verwendet werden, und zwar nach Wahl und Entscheidung des jeweiligen Bezirksausschusses". Mit Stiftbrief der Stadt Wien vom 29. 3. 1894 wurde in Ausführung dieses Testamentes die "Johanna P***** - Wohltätigkeitsstiftun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten insgesamt S 4,225.669,-- sA und stützt dies im Wesentlichen darauf, dass der Beklagte als Vorstand der Abteilung ***** am LKH K***** zahlreiche ausländische und österreichische Patienten in die Sonderklasse gelegt habe, diese jedoch über seine Anweisung nur als Patienten der allgemeinen Klasse abgerechnet wurden. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Abzüge der Behandlungsgebühren der Ärzte sei daraus der klagenden Partei ein Schaden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Universität für angewandte Kunst veranstaltete vom 7. 4. bis zum 15. 5. 1993 in Wien unter ihrer damaligen Bezeichnung "Hochschule für angewandte Kunst" eine Ausstellung. Dort sollte auch eine bestimmte im Eigentum des Klägers, eines französischen Galeristen, stehende Plastik (Statue) gezeigt werden. Dieses Kunstwerk war der Universität für angewandte Kunst aufgrund eines zwischen ihr und dem Kläger geschlossenen Leihvertrags vom 1. 4. 1993 für die Ausstel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Dienstvertrag vom 28. 6. 1995 als Spitalsärztin für die K***** Landeskrankenanstalten aufgenommen. Das Dienstverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Klägerin wurde verpflichtet, den Dienst als Assistenzärztin zur Ausbildung im Sonderfach medizinische Radiologie-Diagnostik zu verrichten. Ab 1. 6. 1996 war die Klägerin Assistenzärztin an der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe im Landeskrankenhaus Villach. Mit Schre... mehr lesen...
Begründung: Zunächst per Fax und dann mittels Bestätigungsschriftsatzes stellten die drei aus dem
Kopf: ersichtlichen Patientenanwälte der Patientenanwaltschaft des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, Geschäftsstelle Salzburg, am 23./25. 11. 1998 den Antrag an das Erstgericht, die durch das Versperrthalten des offenen Bereiches der Jugendpsychiatrischen Abteilung in der Landesnervenklink Salzburg "derzeit" nach dem UbG untergebrachten (namentlich nicht im einzel... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte die Bestellung eines Kurators für "Jedermann" zwecks Anbringung einer Klage auf Feststellung und Einverleibung der Dienstbarkeit des Fußweges über das Grundstück Nr. ***** und erklärte seine Bereitschaft, selbst das Amt eines solchen Kurators zu übernehmen (ON 1). Mit Beschluß vom 8.Juli 1994 bestellte das Erstgericht den Antragsteller gemäß § 276 ABGB zum Kurator für den unbegrenzten Personenkreis "Jedermann" mit dem Wirkungskreis: a) E... mehr lesen...
Norm: ABGB §18ABGB §26ZPO §1 AbKrnt Krankenanstalten-BetriebsG §4 Abs1Krnt Krankenanstalten-BetriebsG §30Krnt Landeskrankenanstalten-BetriebsG §39
Rechtssatz: Den Kärntner Landeskrankenanstalten ist in dem durch § 4 Abs 1 und § 30 des Kärntner Krankenanstalten-Betriebsgesetzes beschriebenen Umfang Teilrechtsfähigkeit verliehen. Zwar hat die Teilrechtsfähigkeit zur Folge, dass Rechtsgeschäfte außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Zwecke oder sol... mehr lesen...
Norm: ABGB §18ABGB §276 Ia1ABGB §1460ZPO §1 AbZPO §496
Rechtssatz: Im Fall der Benützung eines Weges durch die Allgemeinheit ist neben der Geltendmachung der Ersitzung eines Wegerechtes seitens der Gemeinde für das Auftreten eines durch einen Kurator vertretenen selbständigen Personenkreises "Jedermann" kein Raum. Entscheidungstexte 5 Ob 2246/96x Entscheidungstext OGH 24.09.1996 5 Ob... mehr lesen...
Im Grundbuch des Bezirksgerichtes F. ist die klagende Partei seit den Jahren 1881 bzw. 1887 als Eigentümerin der Liegenschaften EZ. 32 und 208 der Katastralgemeinde Bad G. eingetragen. Nach den vorliegenden "Statuten" vom April 1859 ist die klagende Partei ein auf Veranlassung des Grafen Mathias Konstantin von W. aus milden Beiträgen entstandenes wohltätiges Privatinstitut, das ganz armen oder wenigstens mittellosen Personen beiderlei Geschlechts, denen der Gebrauch der G. Heilquell... mehr lesen...
Norm: ABGB §18ZPO §1 Ab
Rechtssatz: Der Vermögensmasse "Hospital zum Pilger, Gleichenberg", bestehend aus zwei grundbücherlich einverleibten Liegenschaften, steht das Recht zu, durch ihren bereits rechtskräftig bestellten Kurator Klagen einzubringen. Entscheidungstexte 6 Ob 260/68 Entscheidungstext OGH 09.10.1968 6 Ob 260/68 EvBl 1969/64 S 103 = NZ 1969,119 = SZ 41/132 ... mehr lesen...
Auf der zum Gutsbestand der Einlage 142 der KG. G.-Dorf gehörigen Waldparzelle 248/3 befindet sich eine Mineralwasserquelle (genannt Klausenquelle) mit, einem gemauerten Quellenhaus. Unter COZ. 26 dieser im Alleineigentum der beklagten Partei stehenden Liegenschaft ist seit dem Jahre 1834 eine Dienstbarkeit einverleibt, wonach "Jedermann" berechtigt ist, aus dieser Quelle Wasser zum eigenen Bedarf in unverkorkten Gefäßen zu holen. Seit Jahrzehnten, mindestens jedoch seit dem Jahre 191... mehr lesen...
Norm: ABGB §18ABGB §276 Ia1ABGB §496ZPO §1 Ab
Rechtssatz: Rechts- und Parteifähigkeit des Personenkreises "Jedermann", für den im Grundbuch die Dienstbarkeit des Wasserschöpfrechtes einverleibt ist; er wird durch einen Kurator nach § 276 ABGB vertreten. Entscheidungstexte 4 Ob 510/68 Entscheidungstext OGH 12.03.1968 4 Ob 510/68 EvBl 1968/318 S 516 = SZ 41/29 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §18ABGB §539ABGB §1042
Rechtssatz: Rechtsfähigkeit der auf einer inkorporierten Pfarre exponierten Stiftsgeistlichen. Ansprüche Dritter gegen das Stift auf Ersatz des für den Stiftspfarrer gemachten Aufwandes. Entscheidungstexte 3 Rv 47/20 Entscheidungstext OGH 17.02.1920 3 Rv 47/20 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...