Norm: ABGB §18ABGB §26ZPO §1 AbKrnt Krankenanstalten-BetriebsG §4 Abs1Krnt Krankenanstalten-BetriebsG §30Krnt Landeskrankenanstalten-BetriebsG §39
Rechtssatz: Den Kärntner Landeskrankenanstalten ist in dem durch § 4 Abs 1 und § 30 des Kärntner Krankenanstalten-Betriebsgesetzes beschriebenen Umfang Teilrechtsfähigkeit verliehen. Zwar hat die Teilrechtsfähigkeit zur Folge, dass Rechtsgeschäfte außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Zwecke oder sol... mehr lesen...
Norm: ABGB §18ABGB §276 Ia1ABGB §1460ZPO §1 AbZPO §496
Rechtssatz: Im Fall der Benützung eines Weges durch die Allgemeinheit ist neben der Geltendmachung der Ersitzung eines Wegerechtes seitens der Gemeinde für das Auftreten eines durch einen Kurator vertretenen selbständigen Personenkreises "Jedermann" kein Raum. Entscheidungstexte 5 Ob 2246/96x Entscheidungstext OGH 24.09.1996 5 Ob... mehr lesen...
Im Grundbuch des Bezirksgerichtes F. ist die klagende Partei seit den Jahren 1881 bzw. 1887 als Eigentümerin der Liegenschaften EZ. 32 und 208 der Katastralgemeinde Bad G. eingetragen. Nach den vorliegenden "Statuten" vom April 1859 ist die klagende Partei ein auf Veranlassung des Grafen Mathias Konstantin von W. aus milden Beiträgen entstandenes wohltätiges Privatinstitut, das ganz armen oder wenigstens mittellosen Personen beiderlei Geschlechts, denen der Gebrauch der G. Heilquell... mehr lesen...
Norm: ABGB §18ZPO §1 Ab
Rechtssatz: Der Vermögensmasse "Hospital zum Pilger, Gleichenberg", bestehend aus zwei grundbücherlich einverleibten Liegenschaften, steht das Recht zu, durch ihren bereits rechtskräftig bestellten Kurator Klagen einzubringen. Entscheidungstexte 6 Ob 260/68 Entscheidungstext OGH 09.10.1968 6 Ob 260/68 EvBl 1969/64 S 103 = NZ 1969,119 = SZ 41/132 ... mehr lesen...
Auf der zum Gutsbestand der Einlage 142 der KG. G.-Dorf gehörigen Waldparzelle 248/3 befindet sich eine Mineralwasserquelle (genannt Klausenquelle) mit, einem gemauerten Quellenhaus. Unter COZ. 26 dieser im Alleineigentum der beklagten Partei stehenden Liegenschaft ist seit dem Jahre 1834 eine Dienstbarkeit einverleibt, wonach "Jedermann" berechtigt ist, aus dieser Quelle Wasser zum eigenen Bedarf in unverkorkten Gefäßen zu holen. Seit Jahrzehnten, mindestens jedoch seit dem Jahre 191... mehr lesen...
Norm: ABGB §18ABGB §276 Ia1ABGB §496ZPO §1 Ab
Rechtssatz: Rechts- und Parteifähigkeit des Personenkreises "Jedermann", für den im Grundbuch die Dienstbarkeit des Wasserschöpfrechtes einverleibt ist; er wird durch einen Kurator nach § 276 ABGB vertreten. Entscheidungstexte 4 Ob 510/68 Entscheidungstext OGH 12.03.1968 4 Ob 510/68 EvBl 1968/318 S 516 = SZ 41/29 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §18ABGB §539ABGB §1042
Rechtssatz: Rechtsfähigkeit der auf einer inkorporierten Pfarre exponierten Stiftsgeistlichen. Ansprüche Dritter gegen das Stift auf Ersatz des für den Stiftspfarrer gemachten Aufwandes. Entscheidungstexte 3 Rv 47/20 Entscheidungstext OGH 17.02.1920 3 Rv 47/20 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...