Entscheidungen zu § 175 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1990/6/20 1Ob565/90

Begründung: Auf Antrag der ehelichen Mutter bestellte das damals zuständige Bezirksgericht Gloggnitz am 14. Dezember 1977 die Bezirkshauptmannschaft N*** zum besonderen Sachwalter der am 2. Juli 1973 geborenen Martina B*** zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Vater. Zufolge Nichtzahlung der Unterhaltsbeiträge durch den Vater wurden dem Kind gemäß §§ 3, 4 Z 1, 18 UVG Unterhaltsvorschüsse gewährt. Die Minderjährige ehelichte am 4. Jänner 1990 Bernhard R***. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.06.1990

TE OGH 1976/12/14 3Ob647/76

Die am 13. Juli 1959 geborene Antragstellerin, deren Vater verstorben ist und die gegen den Willen der Antragsgegnerin auf Grund gerichtlicher Zustimmung am 2. April 1976 die Ehe mit Leopold S geschlossen hat, begehrte die Verpflichtung der Antragstellerin (ihrer Mutter) zur Bestellung eines Heiratsgutes in Höhe von 100 000 S. Die Antragsgegenerin beantragte Abweisung, weil sie auf Grund ihrer Vermögensverhältnisse zur Bestellung eines Heiratsgutes derzeit nicht imstande sei. Das Er... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.12.1976

RS OGH 1976/12/14 3Ob647/76, 1Ob565/90

Norm: ABGB §151ABGB §175 Abs2ABGB §1220AußStrG §9 Q
Rechtssatz: Für den Anspruch auf Bestellung eines Heiratsgutes ist die minderjährige Braut nicht selbständig antrags- bzw dispositionsbefugt. Der sich aus dem Unterhalts- und Versorgungsanspruch ergebende vermögensrechtliche Rechtscharakter des Heiratsgutsbestellungsanspruches läßt nicht zu, ihn als bloß die "persönlichen Verhältnisse" der Antragstellerin (minderjährige Braut) im Sinne § 175 A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1976

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