Entscheidungen zu § 165b Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1973/4/12 2Ob44/73

Die vom außerehelichen Vater Josef K verweigerte Zustimmung zur Namensgebung des minderjährigen Wolfgang A durch den Ehemann der Mutter wurde auf Antrag der Amtsvormundschaft durch das Gericht ersetzt; der Beschluß wurde vom Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichtes gefaßt. Der außereheliche Vater erhob dagegen Rekurs. Das Rekursgericht hob aus Anlaß des Rekurses den erstgerichtlichen Beschluß als nichtig mit der Begründung: auf, daß die angefochtene Entscheidung nicht in den Wirkung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.04.1973

RS OGH 1972/9/26 5Ob167/72

Norm: ABGB §165b Abs1AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Eine Regelung dahin, daß die Zustimmung der Ehefrau nur bei einer Auflösung der häuslichen Gemeinschaft aus bestimmten Gründen entfallen soll, bei anderen aber nicht, kann dem zweiten Satz des § 165 b Abs 1 ABGB nicht entnommen werden; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Untergerichte diese Meinung vertreten haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1972

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