Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 165 ABGB A Entscheidungen zu § 165 ABGB idF vor dem BG vom 30.10.1970 über die Neuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes (UeKindG) B Entscheidungen zu § 165 ABGB nach BGBl 1970/342 Informationen zu § 165 ABGB Verweisungen: Die Unterteilung des § 165 ABGB in "A" und "B" wurde anlässlich der Datenerfassung neu geschaffen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS01023... mehr lesen...
Norm: ABGB §165 ffABGB §169ABGB §531
Rechtssatz: Die sich aus der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde ergebenden Rechtsbeziehungen gehören dem Familienrecht an. Die Rechte und Verbindlichkeiten des unehelichen Vaters sind demnach - siehe Gesetzesausnahmen - in seinen persönlichen Verhältnissen begründet und daher im allgemeinen unvererblich. Entscheidungstexte 7 Ob 576/77 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §165
Rechtssatz: Eine Namensgebung ist nur einmal möglich. Entscheidungstexte 8 Ob 350/66 Entscheidungstext OGH 10.01.1967 8 Ob 350/66 Veröff: JBl 1967,317 = EvBl 1967/264 S 352 = EFSlg 8100 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0048411 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §165ABGB §165
Rechtssatz: Das uneheliche Kind einer adoptierten Frau hat den Adoptivnamen seiner Mutter zu führen. Entscheidungstexte 3 Ob 41/51 Entscheidungstext OGH 02.02.1951 3 Ob 41/51 Veröff: EvBl 1951/106 S 168 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0048409 Im RIS seit ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat, ohne die Möglichkeit der vom außerehelichen Vater Franz M. angestrebten Unterbringung des Minderjährigen bei ihm zu prüfen, auf Antrag der Berufsvormundschaft die vorläufige Fürsorgeerziehung des Minderjährigen angeordnet. Dieser Beschluß wurde infolge Rekurses des außerehelichen Vaters aufgehoben, dem Erstgericht wurde neuerliche Entscheidung nach Ergänzung des Verfahrens in der Richtung aufgetragen, in welchen Verhältnissen der Vater des Minderjährigen lebt und ... mehr lesen...