Begründung: Die Klägerin ist unter anderem Eigentümerin der Eigenjagdreviere P***** (1096,59 ha) und B*****(232,07 ha). In den Jahren 1983 bis 1986 traten im Revier P*****von Wild verursachte Forstschäden auf. Am 28.4.1983 reichte die Klägerin den Abschußplan für das Jagdjahr 1983/1984 unter anderem für das Eigenjagdrevier P***** beim Bezirksjägermeister zur Genehmigung ein. Sie gab einen Frühjahrwildbestand an Rotwild von 44 Stück an und beantragte einen Abschuß von 15 Stück. Der... mehr lesen...