Entscheidungen zu § 150 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1994/3/11 1Ob7/94, 1Ob156/01z, 1Ob298/00f

Norm: ABGB §150 Abs1ABGB §238ABGB §266ABGB §282AußStrG §204AußStrG §208
Rechtssatz: Die gesetzlichen Vorschriften über die Rechnungslegung und deren gerichtliche Überprüfung (also § 282 im Verbindung mit § 238 und § 150 Abs 1 ABGB sowie die §§ 204 bis 206 und §§ 208 bis 215 AußStrG) sind Schutzgesetze zugunsten der dem Schutz der Gerichte anvertrauten Personen sind, deren Übertretung Amtshaftungsansprüche auslösen können. En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1994

TE OGH 1984/1/17 2Ob614/83

Die Ehe der Eltern des mj. Thomas R ist aufrecht. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 6. 3. 1980 wurde auf Antrag der Mutter das Bezirksjugendamt für den Wiener 16. Bezirk zum besonderen Kurator für den Minderjährigen zur Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche gegen den Vater bestellt. Mit Eingabe vom 4. 3. 1983 regte das Bezirksjugendamt eine pflegschaftsgerichtliche Verfügung an. Es bestehe zugunsten des Minderjährigen ein Bausparvertrag mit der Allgemeinen Bausparkasse der Volksban... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.01.1984

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