RS OGH 1994/3/11 1Ob7/94, 1Ob156/01z, 1Ob298/00f

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Veröffentlicht am 11.03.1994
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Norm

ABGB §150 Abs1
ABGB §238
ABGB §266
ABGB §282
AußStrG §204
AußStrG §208

Rechtssatz

Die gesetzlichen Vorschriften über die Rechnungslegung und deren gerichtliche Überprüfung (also § 282 im Verbindung mit § 238 und § 150 Abs 1 ABGB sowie die §§ 204 bis 206 und §§ 208 bis 215 AußStrG) sind Schutzgesetze zugunsten der dem Schutz der Gerichte anvertrauten Personen sind, deren Übertretung Amtshaftungsansprüche auslösen können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0044813

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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