Entscheidungsgründe: Die Kläger waren je zur Hälfte Eigentümer des landwirtschaftlichen Grundstückes 189 und des einen Weg darstellenden Grundstückes 412 je der EZ 19 Grundbuch S*****. Sie haben das landwirtschaftliche Anwesen 1963 von ihren Rechtsvorgängern übernommen. Während des Rechtsstreites verkauften sie die Liegenschaft an Michael E*****. Der genannte Weg führt von einem öffentlichen Weg in südliche Richtung abzweigend zum Grundstück 189 und trennt die westlich und öst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1468ABGB §1472
Rechtssatz: Die Frist von vierzig Jahren gilt auch für den Fall contra tabulas, also gegen den eingetragenen Eigentümer und diese uneigentliche Ersitzung wird durch einen abweichenden Grundbuchsstand nicht gehindert. Entscheidungstexte 8 Ob 645/93 Entscheidungstext OGH 24.05.1995 8 Ob 645/93 1 Ob 512/96 Ents... mehr lesen...
Das Erstgericht hat dem Antrag auf exekutive Einverleibung der Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes stattgegeben, obwohl auf der zu belastenden Liegenschaft ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der Übergeber Franz und Elisabeth G. einverleibt ist. Dem dagegen seitens der verpflichteten Liegenschaftseigentümer erhobenen Rekurs wurde Folge gegeben und der Beschluß des Erstgerichtes im Sinne der Abweisung des Exekutionsantrages abgeändert. Das Rekursgericht führte hiezu ... mehr lesen...