Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 227 KG Dürrnberg mit dem Grundstück 466/11. Die klagende Partei behauptet, durch Ersitzung die Dienstbarkeit des Gehrechtes über das obgenannte Grundstück als Verbindung zwischen der Rumpelgasse und der Hofgasse erworben zu haben, und begehrt die Feststellung der Dienstbarkeit und die Einwilligung der Beklagten zur grundbücherlichen Einverleibung. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Nach ... mehr lesen...
Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 435 KG S, zu deren Gutsbestand das Grundstück 52/1 gehört. Dieses Grundstück hat im Süden eine gemeinsame Grenze zum Grundstück 775/1 Wörthersee, das im Eigentum der klagenden Republik Österreich steht. Die Erstbeklagte und die Mutter der Zweitbeklagten erwarben dieses Grundstück mit Kaufvertrag vom 2. 8. 1976. Die Zweitbeklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer Mutter. Vor dem Grundstück 52/1 auf dem Grundstück 775/1 be... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 136 KG S, zu der die Grundstücke 1141/4, 190 und 1141/3 gehören. Der Beklagte ist Eigentümer der etwa 120 bis 150 m vom Anwesen der Kläger hangaufwärts gelegenen Liegenschaft EZ 34 KG S, zu der ua. das Grundstück 1141/1 gehört. Der Beklagte bezieht als Servitutsberechtigter von einem nördlich wohnenden Nachbarn, dem Landwirt B Wasser. Die Kläger errichteten etwa an der Grenze zwischen den Grundstücken 1141/4 und 1141/1 eine ... mehr lesen...