Entscheidungen zu § 146 Abs. 1 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2000/11/15 2000/01/0040

Die uneheliche, am 25. Juli 1994 geborene, Tochter des Beschwerdeführers trug ursprünglich den Familiennamen des Beschwerdeführers ("H"). Aufgrund eines Antrages der Mutter, den diese als Obsorgeberechtigte einbrachte, bewilligte die Bezirkshauptmannschaft Mödling mit Bescheid vom 7. September 1998 die Änderung des Familiennamens von "H" in "L". Mit Schriftsätzen vom 8. Juni und 30. September 1999 beantragte der Beschwerdeführer - da die Änderung des Familiennamens gemäß § 154 A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.11.2000

RS Vwgh 2000/11/15 2000/01/0040

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §146 Abs1;ABGB §154 Abs2;ABGB §178 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §8;NÄG 1988 §8 Abs1 idF 1995/025; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/01/1157 E 25. Juni 1997 RS 1 Stammrechtssatz Dem unehelichen Vater, dem die Obsorge über sein minderjähriges Kind nie zugekommen ist, steht weder ein Recht zu, von der beab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/11 98/01/0494

Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf bewilligte mit Bescheid vom 15. Mai 1998 die Änderung des Familiennamens des am nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten unehelichen Sohnes des Beschwerdeführers von W auf H. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 24. August 1998 gemäß § 8 Abs. 1 des Bundesg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 98/01/0494

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §146 Abs1;ABGB §154 Abs2;ABGB §178 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §8;NÄG 1988 §8 Abs1 idF 1995/025; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/06/25 96/01/1157 1 Stammrechtssatz Dem unehelichen Vater, dem die Obsorge über sein minderjähriges Kind nie zugekommen ist, steht weder ein Recht zu, von der beabs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/6/25 96/01/1157

Mit Bescheid vom 27. Dezember 1995 bewilligte der Magistrat Graz die Änderung des Familiennamens des am nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten, am 20. September 1991 geborenen, unehelichen Sohnes des Beschwerdeführers von B auf K. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 8. Juli 1996 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 8 Namensänderungsgesetz, BGBl. Nr. 195/1988, in der Fassung BGBl. Nr. 25/1995 (NÄG), w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1997

RS Vwgh 1997/6/25 96/01/1157

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §146 Abs1;ABGB §154 Abs2;ABGB §178 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §8;NÄG 1988 §8 Abs1 idF 1995/025;
Rechtssatz: Dem unehelichen Vater, dem die Obsorge über sein minderjähriges Kind nie zugekommen ist, steht weder ein Recht zu, von der beabsichtigten Änderung von dessen Familiennamen verständigt zu werden, n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1997

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