Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1991, Zl. VwSen-230004/5/Gf/Kf, wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes, LGBl. Nr. 27/1953, mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) belegt und der Verfall bestimmter, zuvor beschlagnahmter Tiere des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 4 leg. cit. ausgesprochen. S... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB;B-VG Art129a Abs1 Z1;TierschutzG OÖ 1953 §1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §17 Abs1;VStG §51 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Bescheides verliert der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 24. September 1992 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Genehmigung der Teilung der Grundstücke Nr. 123/2 und Nr. 123/1 des Grundbuches über die Kat. Gem. X nach Maßgabe der Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Arno P. vom 3. Juni 1991 unter Berufung auf § 2 Z. 2 und Z. 3 lit. a des Grundstücksteilungsgesetzes 1985, LGBl. Nr. 3, keine Folge gegeben. Die Berufungsbehörde wies in der Begründung: ihres Be... mehr lesen...
Index: L80002 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan KärntenL82000 Bauordnung10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1452;BauRallg;B-VG Art10 Abs1 Z6;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art15 Abs1;B-VG Art15 Abs9;GrundstücksteilungsG Krnt 1985 §1 Abs1;GrundstücksteilungsG Krnt 1985 §2 Z2;
Rechtssatz: Die verwaltungsrechtlichen Vorschriften des § 1 Abs 1 und... mehr lesen...
Auf Grund des hg. Erkenntnisses vom 20. März 1986, Zlen. 85/07/0009 u.a., sowie auf Grund der zu den nunmehrigen Beschwerden vorgelegten Akten ist bei der Behandlung der beiden Beschwerden von folgender unbestrittener Vorgeschichte auszugehen: In PZ 865 des Wasserbuches der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land (BH) war das Recht der V eingetragen, aus dem Lbach die "salinenärarischen" Bäche "L-bach" und "C-bach" mit der ihnen zukommenden Wassermenge zu versorgen. Im Laufe der Jahre s... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1452;WRG 1959 §126 Abs3;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/07/0045 Vorgeschichte:85/07/0009 E 20. März 1986;
Rechtssatz: Das WRG sieht weder die Übertragung eines Wasserrechtes noch die Ersitzung eines solchen vor (Hinweis E 20.3.1986, 85/07... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren Weißenkirchen wurde durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 13. bis 28. Mai 1985 von der Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) der Besitzstandsausweis und Bewertungsplan erlassen. Gegen diesen beriefen die nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien insoweit, als mit diesem nicht das gesamte Grundstück nnn/1 KG Weißenkirchen ihrem Besitzstand zugerechnet wurde. Der Landesagrarsenat beim Amt der Oberösterreichischen... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1452;ABGB §1460;ABGB §1468;ABGB §1497;
Rechtssatz: Es genügt eine auch nur einmalige Eigentumsausübung des Ersitzungsgegners während der Ersitzungszeit, um die Ersitzung zu unterbrechen (Hinweis OGH E 11.3.1960, SZ 33/32). Dem Ersitzungswerber trifft die Beweislast für die kontinuierliche (ausschließliche) Besitzausübung während der Ersitzungszeit... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;SHG Vlbg 1971 §10;
Rechtssatz: Nach der st Rsp der ordentlichen Gerichte führt der Verlust der subjektiven oder objektiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zum Wiederaufleben seines Unterhaltsanspruches. Unter Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit wird dabei der zur Sicherung seines Unterhalte... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 11. Mai 1982 suchten die Beschwerdeführer um die Erteilung der Baubewilligung für den Umbau des ehemaligen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes in ein Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Nr. 47 KG O an. Hierüber wurde am 25. Mai 1982 die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung durchgeführt, wobei in der Verhandlungsschrift u.a. festgehalten wurde, die Beschwerdeführer beabsichtigen, straßenseitig beim verbleibenden Altbestand das seinerzeit eingestürzte Flugdach mit Hol... mehr lesen...
Index: Baurecht - StmkL37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: ABGB §1452BauO Stmk 1968JN §1VwRallg
Rechtssatz: In einem Verfahren nach der Stmk BauO kann nicht über die Frage der Ersitzung abgesprochen werden. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...
Rechtssatz: Der rechtskräftige Besitzstandsausweis schafft in Ansehung der Eigentumsverhältnisse Recht zwischen den am Verfahren beteiligten Parteien. Die Behörde hat demnach (bezüglich des Eigentumsstreites) von der danach maßgebenden Eigentumslage auszugehen. Mit Rechtskraft des Besitzstandsausweises wird im übrigen eine noch laufende Verjährung (Ersitzung) unterbrochen. Im RIS seit 15.05.2006 mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1452;FlVfGG §17 Abs2 impl;FlVfLG Tir 1978 §38 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Agrargemeinschaftliche walzende (persönliche) Anteilsrechte sind öffentliche Rechte und können nicht ersessen werden. Im öffentlichen Recht gibt es keine ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1452;AVG §8 impl;FlVfGG §17 Abs2 impl;FlVfLG Tir 1978 §38 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Ersitzung führt zu einem originären Rechtserwerb, so daß der neue Eigentümer nicht als Rechtsnachfolger des bish... mehr lesen...