Begründung: Der Beklagte war bei der S*** B*** MBH in Wien als Maurer beschäftigt. Mit Beschluß vom 17. Juni 1986 wurde über das Vermögen dieser Gesellschaft der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung von S 8.000,-- sA (SZ 59/216). Der Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin habe den Beklagten diesen Betrag noch nach der Konkurseröffnung gezahlt. Gemäß § 30 Abs 1 KO sei diese Zahlung unwirksam. Für den F... mehr lesen...