Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Flora B*****, vertreten durch Mag. Wilhelm Holler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Ernst *****, vertreten durch Reinisch & Wisiak Rechtsanwälte GmbH in Leibnitz, und dessen Nebeninter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Interessent (in der Folge „Käufer") bestellte am 18. 10. 2001 „auf der Internetseite der beklagten Partei" einen Flachbildmonitor zum Preis von EUR 2.179,46. Mittels einer entsprechenden Auswahlfunktion entschied er sich für die Abholung der Ware im Geschäft der beklagten Partei. Unverzüglich erhielt er per E-Mail eine von der beklagten Partei automatisch erstellte Bestellbestätigung, die zugleich generelle Informationen betreffend Abholung, Lieferzeit etc ... mehr lesen...
Begründung: Trotz Eintritts der Rechtskraft des die Scheidung der Ehe der Streitteile aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden aussprechenden Urteils durch Zustellung des letztinstanzlichen Urteils am 29. Juni 1994 betrieb die Beklagte zur Hereinbringung des laufenden Unterhalts weiterhin die Gehaltsexekution gegen den Kläger. Im Vorverfahren AZ 1 C 428/96h des Erstgerichts über das Begehren des Klägers, auszusprechen, daß der Anspruch der Beklagten aus dem im Aufteilung... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bei der S*** B*** MBH in Wien als Maurer beschäftigt. Mit Beschluß vom 17. Juni 1986 wurde über das Vermögen dieser Gesellschaft der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung von S 8.000,-- sA (SZ 59/216). Der Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin habe den Beklagten diesen Betrag noch nach der Konkurseröffnung gezahlt. Gemäß § 30 Abs 1 KO sei diese Zahlung unwirksam. Für den F... mehr lesen...