Entscheidungsgründe: I.1. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger von der beklagten Partei die Zahlung eines Betrages von 559,30 S. Zur
Begründung: seines Begehrens führt er aus, daß er vor dem 1. März 1979 von dem für seine Anwaltskanzlei in Wien örtlich zuständigen Bezirkspolizeikommissariat davon in Kenntnis gesetzt worden sei, daß dieses bei ihm eine Geldstrafe in Höhe von 500 S einzuheben habe. Nachdem ihm mitgeteilt worden sei, daß dieser Aufforderung e... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige zulässige Klagen ABGB §1431 ABGB §1435 VfGG §20 Abs2 VfGG §41 Vollzugs- und WegegebührenG §4 B-VG Art. 137 heute B-VG Art. 137 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...