Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte bei der beklagten Partei einen Antrag auf Abschluß einer Fahrzeugversicherung für seinen PKW VW Golf gestellt. Die Versicherungspolizze, der ein Zahlschein (Bankenerlagschein) für die Erstprämie angeschlossen war, wurde am 20. Jänner 1988 dem Kläger im Postweg übermittelt und langte bei ihm zwischen dem 25. und 28. Jänner 1988 ein. Am 19. Februar 1988 gegen 9,30 Uhr zahlte der Kläger beim Postamt seines Wohnsitzes unter Verwendung des von der ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist am 14.5.1965 geboren. Vom 14.9.1981 bis 13.9.1984 war sie Schwesternschülerin im Elisabethspital. Sie erhielt im (Schul-)Jahr 1982/83 ein monatliches Taschengeld von S 1.605 (14mal jährlich) und monatliche Sachbezüge im Wert von S 3.344,--, im (Schul-)Jahr 1983/84 Taschengeld von monatlich S 2.368 und Sachbezüge von S 4.108,--. Die Beklagte lernte den Kläger im Jahr 1983 kennen. Sie bat ihn, ihr durch Darlehen aus finanziellen Schwierigkeiten zu helfen... mehr lesen...