Entscheidungen zu § 141 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2009/11/10 10Ob72/09z

Begründung: Der am 9. 11. 1992 geborene minderjährige Lukas Karim L***** ist nach der Aktenlage das Kind des Ammar C***** und der am 29. 5. 1998 verstorbenen Karin L*****. Der Minderjährige wird von den mütterlichen Großeltern betreut. Er besuchte im Schuljahr 2008/09 die Mittelschule und bezieht eine Waisenpension von 437,52 EUR netto monatlich inklusive anteiliger Sonderzahlungen. Der Vater ist aufgrund eines vor dem Jugendwohlfahrtsträger am 28. 12. 1992 abgeschlossenen Verglei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.11.2009

TE OGH 2008/5/20 4Ob29/08f

Begründung: 1993 nahm die Klägerin den Beklagten, von dem sie ungeachtet aufrechter Ehe getrennt lebte, vor dem Bezirksgericht St. Pölten auf Unterhalt in Anspruch. In diesem Verfahren vereinbarten die Streitteile Ruhen des Verfahrens und schlossen, jeweils anwaltlich vertreten, eine außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung. Der Beklagte verpflichtete sich, der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2.000 S zu leisten, die erstmalige Zahlung erfolgte am 1. Dezember 1993.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.05.2008

TE OGH 2002/11/27 7Ob175/02i

Begründung: Seit der Scheidung der Ehe der Eltern der Minderjährigen am 25. 5. 1999 werden diese im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter betreut. Die Mutter bezieht die Familienbeihilfe für die Kinder. Der Vater wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 25. 8. 1999 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 5.700 S für Nikolaus und von 5.000 S für Maximilian ab 1. 11. 1998 verpflichtet. Der Entscheidung wurde ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen des Vaters ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.11.2002

TE OGH 1978/7/7 1Ob588/78

Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 22. Jänner 1976 wurde Franz M als Großvater der am 5. Mai 1965 geborenen Claudia M, des am 26. April 1968 geborenen Markus M und der am 20. Dezember 1969 geborenen Petra M schuldig erkannt, zum Unterhalt der Kinder ab 28. November 1975 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit monatlich einen Betrag von je 940 S, insgesamt sohin von 2820 S zu Handen der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya zu bezahlen. Das Erstgericht führte aus, der Aufenthaltsort ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.07.1978

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