Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es fehle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Frage „der allfälligen rechtli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Zahlung von 30.000 EUR mit der wesentlichen
Begründung: , dass er dem Nebenintervenienten Einrichtungsgegenstände eines Geschäftslokals verkauft habe. Der Kaufpreis sollte im Wege der Kreditfinanzierung mit anschließender Forderungseinlösung durch die beklagte Bank berichtigt werden. Der Käufer habe der Beklagten einen unwiderruflichen Auftrag zur Forderungseinlösung erteilt. Die Beklagte verweigere die Zahlung mit der irrelevanten Behauptun... mehr lesen...
Begründung: Der in S***** in Deutschland ansässige Kaufmann Dkfm.Manfred S***** ist nach dem vollstreckbaren Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom 18.2.1992 schuldig, der Klägerin (als Kreditgeberin) einen Betrag von DM 200.000 samt 11 % Zinsen seit dem 10.5.1991 zu bezahlen. Zur Hereinbringung dieser titulierten Forderung von umgerechnet öS 1,431.400 samt Anhang bewilligte das Landesgericht Leoben antragsgemäß mit Beschluß vom 9.11.1993 die Exekution mittels zwangsweiser Pfa... mehr lesen...
Norm: EO §294 AABGB §1400 AABGB §1402ABGB §1403
Rechtssatz: Hat der Angewiesene die Anweisung (auf Schuld) angenommen, kann der Anweisende die Anweisung nicht widerrufen; er kann nur mehr die Zahlung an den Ausweisungsempfänger begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 2078/96a Entscheidungstext OGH 17.12.1997 3 Ob 2078/96a Veröff: SZ 70/264 E... mehr lesen...
Norm: EO §308 BABGB §1403
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger, dem eine gefährdete Forderung zur Einziehung überwiesen wurde, kann eine nicht angenommene Anweisung auf Schuld vor deren Befolgung widerrufen. Entscheidungstexte 3 Ob 2078/96a Entscheidungstext OGH 17.12.1997 3 Ob 2078/96a Veröff: SZ 70/264 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Der Beklagte verkaufte einen vom Kläger als Akzeptant unterzeichneten Wechsel über einen Betrag von 102 600 S an die Raiffeisenkasse G, die auf Grund dieses Wechsels beim Kreisgericht Steyr gegen den Kläger einen Wechselzahlungsauftrag über den Betrag von 102 600 S samt 6% Zinsen seit 5. Mai 1972 Spesen und Kosten erwirkte. Auf Grund dieses Wechselzahlungsauftrages wurde vom Bezirksgericht Gmunden zu E 30/75 am 28. November 1975 die Zwangsversteigerung des dem Kläger gehörigen Achtel-... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014ABGB §1403ABGB §1478WG Art17 DWG Art28
Rechtssatz: Inwieweit dem Akzeptanten im Falle der Gefälligkeitsannahme ein Revalierungsanspruch gegenüber dem Aussteller des Wechsels zusteht bestimmt sich in Ermangelung einer besonderen Voreinbarung nach den Bestimmungen über den Auftrag (§§ 1002 ff ABGB). Gemäß § 1014 ABGB kann der Akzeptant in einem solchen Fall nach Leistung Ersatz und vor Leistung Deckung begehren. Der Ersatzanspruch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1403
Rechtssatz: Der Anweisende kann die Anweisung widerrufen, wenn zwar der Angewiesene, nicht aber der Anweisungsempfänger die Anweisung angenommen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 355/29 Entscheidungstext OGH 30.04.1929 2 Ob 355/29 Veröff: SZ 11/90 5 Ob 646/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 5 Ob 646/76 Veröf... mehr lesen...