Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es fehle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Frage „der allfällig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Zahlung von 30.000 EUR mit der wesentlichen
Begründung: , dass er dem Nebenintervenienten Einrichtungsgegenstände eines Geschäftslokals verkauft habe. Der Kaufpreis sollte im Wege der Kreditfinanzierung mit anschließender Forderungseinlösung durch die beklagte Bank berichtigt werden. Der Käufer habe der Beklagten einen unwiderruflichen Auftrag zur Forderungseinlösung erteilt. Die Beklagte verweigere die Zahlung mit der irrelevanten Behaupt... mehr lesen...
Begründung: Der in S***** in Deutschland ansässige Kaufmann Dkfm.Manfred S***** ist nach dem vollstreckbaren Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom 18.2.1992 schuldig, der Klägerin (als Kreditgeberin) einen Betrag von DM 200.000 samt 11 % Zinsen seit dem 10.5.1991 zu bezahlen. Zur Hereinbringung dieser titulierten Forderung von umgerechnet öS 1,431.400 samt Anhang bewilligte das Landesgericht Leoben antragsgemäß mit Beschluß vom 9.11.1993 die Exekution mittels zwangsweiser P... mehr lesen...
Norm: EO §294 A ABGB §1400 A ABGB §1402 ABGB §1403 EO § 294 heute EO § 294 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 294 gültig von 01.09.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005 EO § 294 gültig vo... mehr lesen...
Norm: EO §308 B ABGB §1403 EO § 308 heute EO § 308 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 308 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ABGB § 1403 heute ... mehr lesen...
Der Beklagte verkaufte einen vom Kläger als Akzeptant unterzeichneten Wechsel über einen Betrag von 102 600 S an die Raiffeisenkasse G, die auf Grund dieses Wechsels beim Kreisgericht Steyr gegen den Kläger einen Wechselzahlungsauftrag über den Betrag von 102 600 S samt 6% Zinsen seit 5. Mai 1972 Spesen und Kosten erwirkte. Auf Grund dieses Wechselzahlungsauftrages wurde vom Bezirksgericht Gmunden zu E 30/75 am 28. November 1975 die Zwangsversteigerung des dem Kläger gehörigen Achte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014 ABGB §1403 ABGB §1478 WG Art17 DWG Art28 ABGB § 1014 heute ABGB § 1014 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1403 heute ABGB § 1403 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1403 ABGB § 1403 heute ABGB § 1403 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Der Anweisende kann die Anweisung widerrufen, wenn zwar der Angewiesene, nicht aber der Anweisungsempfänger die Anweisung angenommen hat.
Entsche... mehr lesen...