Entscheidungen zu § 1397 Abs. 3 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2006/2/16 6Ob296/05f

Begründung: Die Beklagten sind die je zu einem Drittel rechtskräftig eingeantworteten Erben eines am 8. 11. 1999 verstorbenen Arztes, der bei der Klägerin einen Leasingvertrag über eine EDV-Anlage für die betriebliche Verwendung in seiner Ordination abgeschlossen hatte. Zum Zeitpunkt des Todes des Leasingnehmers waren 42 Leasingentgelte offen. Die Klägerin meldete ihre aus der Vertragsauflösung zum 8. 11. 1999 berechnete Forderung am 25. 11. 1999 im Verlassenschaftsverfahren an. D... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.02.2006

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