Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens sind Provisions- und Honoraransprüche des beklagten Rechtsanwalts, zu deren Abdeckung er 162.213,76 EUR aus einem der Klägerin zu seinen Handen zugekommenen Verkaufserlös einbehalten hat. Der Beklagte ist nicht nur als Rechtsanwalt tätig, sondern führt seit Jahren mittels eigener Immobiliengesellschaften „Immobilienprojekte“ durch. Die Klägerin und ihr Ehemann betrieben vorerst gemeinsam eine Gärtnerei, seit 1997 führte die Klägerin den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt das Bauspargeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich an. Sie verwendete im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in ihren „Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft" in der Ausgabe 3/2006 und zum Teil auch in der Ausgabe 8/2006 die nachstehend genannten Klauseln: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die nun durch den Masseverwalter als Kläger vertretene Gemeinschuldnerin und die vier beklagten Formkaufleute waren zur Errichtung haustechnischer Anlagen des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (AKH) zur Arbeitsgemeinschaft Heizung Lüftung Klima Neubau Allgemeines Krankenhaus Wien (im folgenden nur ARGE) zusammengeschlossen. Die ARGE nahm ihre Tätigkeit in den 70er Jahren auf und übergab das letzte Gewerk 1991. Anlässlich der Sitzung ihres Firmenrats am 3. 11.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 ff A5ABGB §1336 Abs1 D
Rechtssatz: Zur Erlaubtheit von Vereinbarungen über Konventionalstrafen im Gesellschaftsverhältnis, die als Verfallstatbestand die Konkurseröffnung über das Vermögen von Gesellschaftern vorsehen. Entscheidungstexte 1 Ob 170/00g Entscheidungstext OGH 19.12.2000 1 Ob 170/00g European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 ff A5ABGB §1336 Abs1 D
Rechtssatz: Es ist legitim, wenn sich die Gesellschafter einer ARGE in Zeiten, in denen sich noch keiner von ihnen in einer prekären, die Gefahr einer Insolvenz heraufbeschwörenden wirtschaftlichen Lage befand, gegen den Wegfall des Erfüllungsdrucks auf einen schließlich insolvent gewordenen Partner und gegen die damit verknüpften nachteiligen Auswirkungen dessen Konkurses auf ihr Vermögen schuldrechtlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 Abs1 B
Rechtssatz: Die Vertragsstrafe ist eine Vorauspauschalierung künftig möglichen Schadens und dient dazu, die meist schwierigen Schadensfeststellungen zu vermeiden und vertragsbestärkend zu wirken. Sie ist von der Höhe des wirklich eingetretenen Schadens unabhängig, gebührt also an sich auch dann, wenn kein Schaden eingetreten ist. Entscheidungstexte 1 Ob 58/98f ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (kurz Kläger) war Inhaber eines Transportunternehmens, dessen Betriebsgegenstand die Güterbeförderung war. Der Beklagte und Widerkläger (kurz Beklagter) war bei ihm vom 1.8.1988 bis zur Dienstnehmerkündigung zum 23.8.1991 als Kraftfahrer beschäftigt. Im Dienstvertrag war ua vereinbart: "Jeder Fahrer erklärt mit seiner Unterschrift folgendes: 'Bei einer Kündigung, egal von welcher Seite, verpflichtet sich der Fahrer, keine Kunden ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** Aktiengesellschaft *****, vertreten durch Dr. Robert Siemer, Dr. Heinrich Siegl und Dr. Hannes Füreder Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei V*****ges mbH in Liquidation, ****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei errichtete als Generalunternehmerin im Auftrag der Republik Österreich die Landwehrkaserne in A*****. Sie beauftragte die klagende Partei als Subunternehmerin mit der Ausführung und Lieferung von Schutzraumeinbauten und Schutzraumeinrichtungen. Nicht mehr strittig ist, daß für die Erfüllung des Subauftrages der restliche Werklohn von 1,032.776,33 S unberichtigt ist und damit die Klagsforderung zu Recht besteht. Gegenstand des Revisionsver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 Abs1 E
Rechtssatz: Da die nicht gehörige Erfüllung und beim Fixgeschäft auch die nicht zeitgerechte Erfüllung der Nichterfüllung gleichstehen, liegen in Wahrheit nur zwei verschiedene Fälle vor, nämlich jener der Nichterfüllung und der verspäteten Erfüllung beim Nichtfixgeschäft. Entscheidungstexte 3 Ob 550/91 Entscheidungstext OGH 22.05.1991 3 Ob 550/91 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 Abs1 E
Rechtssatz: Die im § 1336 Abs 1 ABGB enthaltenen Regeln über die Vertragsstrafe sind nicht zwingend; es ist daher in erster Linie der Wille der Parteien maßgebend. Entscheidungstexte 3 Ob 525/89 Entscheidungstext OGH 04.10.1989 3 Ob 525/89 Veröff: EvBl 1990/22 S 118 = ecolex 1990,84 = JBl 1990,318 9 ObA 160... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte zuletzt (ON 6 S 21) die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 226.250,60 S sA im wesentlichen mit der
Begründung: , er habe über Auftrag der Beklagten für diese in St. Konrad im Anschluß an ein bestehendes Betriebsobjekt eine Halle errichtet. Zunächst sei als Ausführungstermin die 46. bis 51. Woche des Jahres 1983 vereinbart worden. Der Kläger habe vereinbarungsgemäß am 14. November 1983 mit den Bauarbeiten begonnen. Am 17. November 1983 sei ihm ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger mietete mit Vertrag vom 17.7.1973 vom Beklagten ein in dessen Haus in Matrei am Brenner 19 befindliches Geschäftslokal und eine Wohnung ab 1.8.1973. Als Mietzins wurden wertgesichert monatlich S 2.000,-- für das Geschäftslokal und S 1.500,-- für die Wohnung vereinbart. Im Punkt V enthält der Mietvertrag folgende Bestimmungen: "Der Mieter verpflichtet sich, beide Mietobjekte auf jeden Fall bis zum 30.6.1985 zu räumen und dem Vermieter geräumt zu über... mehr lesen...
Durch ein Inserat wurde der Beklagte auf das Privatferienheim der Klägerin aufmerksam. Auf Grund einer telefonischen Anfrage erhielt der Beklagte einen Prospekt des Ferienheimes und zwei Karteikarten zugestellt. Der Prospekt enthält u. a. nachstehende Bestimmungen: "Bei Einhaltung der im Prospekt angegebenen Termine kostet ein vierwöchentlicher Aufenthalt für Klein- und Schulkinder 1800 S. Bei Aufenthaltsverlängerung über den Turnus wird der aliquote Teil verrechnet. Außerhalb der... mehr lesen...