RS OGH 1991/5/22 3Ob550/91, 1Ob519/94

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Veröffentlicht am 22.05.1991
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Norm

ABGB §1336 Abs1 E

Rechtssatz

Da die nicht gehörige Erfüllung und beim Fixgeschäft auch die nicht zeitgerechte Erfüllung der Nichterfüllung gleichstehen, liegen in Wahrheit nur zwei verschiedene Fälle vor, nämlich jener der Nichterfüllung und der verspäteten Erfüllung beim Nichtfixgeschäft.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 550/91
    Entscheidungstext OGH 22.05.1991 3 Ob 550/91
  • 1 Ob 519/94
    Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 519/94
    Vgl auch; nur: Da die nicht gehörige Erfüllung und beim Fixgeschäft auch die nicht zeitgerechte Erfüllung der Nichterfüllung gleichstehen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0032114

Dokumentnummer

JJR_19910522_OGH0002_0030OB00550_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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