Entscheidungen zu § 1325 Abs. 6 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1985/7/4 7Ob22/85

Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, der die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 1965) - im folgenden nur ARB - zugrundeliegen. Am 25.3.1983 wurde er als Fahrzeuginsasse bei einem Verkehrsunfall verletzt. Zur Geltendmachung seiner Ersatzansprüche bevollmächtigte er den Klagevertreter, der dies der beklagten Partei am 28.9.1983 mitteilte. Die beklagte Partei nahm die Bevollmächtigung zur Ke... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.07.1985

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