Entscheidungen zu § 1314 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 1977/4/14 6Ob594/77

Norm: ABGB §1314
Rechtssatz: Die im § 1314 ABGB normierte Haftung dessen, der einer gefährlichen Person Aufenthalt gibt, gegenüber dem Hausherrn und den Hausgenossen für den Ersatz des durch die gefährliche Beschaffenheit dieser Person verursachten Schadens setzt Vorsatz des Aufnehmenden voraus, der sich zwar nicht auf die Schadenszufügung selbst, aber auf die Gefährlichkeit der aufgenommenen Person beziehen muß. Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.04.1977

TE OGH 1958/6/25 2Ob218/58

Der Frächter Franz W., der Zweitbeklagte, übergab dem Kraftfahrer Johann We., dem Erstbeklagten, den ihm, dem Zweitbeklagten, gehörigen LKW., damit er ihn in die Reparaturwerkstätte nach Linz bringe und anschließend mit ihm während seiner Abwesenheit auf der Baustelle beim Autobahnbau der Strecke L.-E. fahre und arbeite. Der Erstbeklagte benützte die Gelegenheit und unternahm sogleich am folgenden Tag eine Schwarzfahrt nach H. Bei dieser stieß er mit dem entgegenkommenden PKW. eines... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.06.1958

RS OGH 1958/6/25 2Ob218/58

Norm: ABGB §1314KFG 1955 §57 ff
Rechtssatz: Der Führerschein ist als Zeugnis im Sinne des § 1314 ABGB aufzufassen. Entscheidungstexte 2 Ob 218/58 Entscheidungstext OGH 25.06.1958 2 Ob 218/58 Veröff: ZVR 1959/112 S 114 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0028758 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1958

RS OGH 1921/10/25 2Ob802/21

Norm: ABGB §1314
Rechtssatz: Haftung des Dienstgebers für den Schaden, der einem Hausgenossen durch einen ohne Zeugnis aufgenommen Hausgehilfen verursacht wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 802/21 Entscheidungstext OGH 25.10.1921 2 Ob 802/21 Veröff: SZ 3/100 Schlagworte Arbeitgeber European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1921

Entscheidungen 1-4 von 4