Norm: ABGB §1278 Abs2
Rechtssatz: Das für die Abtretung des Erbrechts angeordnete Formgebot soll der Klarstellung der Rechtslage dritten Personen gegenüber und dem Übereilungsschutz für die Beteiligten dienen, so dass es sich schon auf den Vertragsabschluss erstrecken muss (vgl SZ 23/46). Entscheidungstexte 1 Ob 630/94 Entscheidungstext OGH 27.03.1995 1 Ob 630/94 Veröff: SZ 68/61 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1278 Abs2
Rechtssatz: Einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung kann nicht die Bedeutung eines Gerichtsprotokolls (§ 1278 Abs 2 ABGB) beigemessen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 630/94 Entscheidungstext OGH 27.03.1995 1 Ob 630/94 Veröff: SZ 68/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0041... mehr lesen...
Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Köln, Bundesrepublik Deutschland, die Beklagte ist die Tochter seiner Schwester Romana G. Sie besitzt die Staatsbürgerschaft der USA, ihr Wohnsitz ist seit 1973 Salzburg. Die unverheiratete entmundigte Emma P eine Schwester des Klägers und der Romana G verstarb ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung kinderlos am 5. Juli 1973 in New York. Emma P war Staatsbürgerin der USA und hatte ihr Domizil in New York. Über den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §36ABGB §37 C1ABGB §37 HABGB §1278 Abs2
Rechtssatz: Ein Erbschaftskauf oder eine Erbschaftschenkung ist nach dem Recht des Abschlußortes zu beurteilen, sofern nicht die Anwendung eines anderen Rechtes den Vertrag offenbar zugrunde gelegt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 733/80 Entscheidungstext OGH 14.01.1981 1 Ob 733/80 SZ 54/5 ... mehr lesen...
Anna M, die Ehegattin des damals 84jährigen Klägers und Tante des Erstbeklagten, dessen Ehegattin die Zweitbeklagte ist, starb überraschend am Vormittag des 27. Jänner 1975. Über Bitte des Klägers kümmerte sich der Erstbeklagte um die Bestattung, den Totenschmaus und die Verlassenschaftsabhandlung. Die Verlassenschaftsverhandlung am 31. Jänner 1975 führte der Notariatskandidat Dr. Helmut S in der Kanzlei des Notars Dr. Franz A in T durch. Er ergänzte die Todfallsaufnahme und nahm die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1278 Abs2
Rechtssatz: Diese Formvorschrift gilt ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund für jeden Vertrag, mit dem der Erbe über sein Erbrecht verfügt. Entscheidungstexte 6 Ob 299/70 Entscheidungstext OGH 09.12.1970 6 Ob 299/70 6 Ob 136/07d Entscheidungstext OGH 27.02.2009 6 Ob 136/07d Beisatz: Die Vereinbarung des Vorerben ... mehr lesen...