RS OGH 1981/1/14 1Ob733/80

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Veröffentlicht am 14.01.1981
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Norm

ABGB §36
ABGB §37 C1
ABGB §37 H
ABGB §1278 Abs2

Rechtssatz

Ein Erbschaftskauf oder eine Erbschaftschenkung ist nach dem Recht des Abschlußortes zu beurteilen, sofern nicht die Anwendung eines anderen Rechtes den Vertrag offenbar zugrunde gelegt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009302

Dokumentnummer

JJR_19810114_OGH0002_0010OB00733_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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