Entscheidungen zu § 1228 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1955/7/20 3Ob345/55

Norm: ABGB §1228
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 1228 ABGB sind nachgiebiges Recht. Es kann davon abweichend vereinbart werden, zB daß der Ehemann eine Liegenschaft als Heiratsgut erhalten, daß diese Liegenschaft in seinem Eigentum stehen soll und zwar auch ohne daß der Ehemann die Liegenschaft zu einem bestimmten Preis übernommen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 345/55 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.07.1955

Entscheidungen 1-1 von 1