Entscheidungen zu § 1227 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1951/9/26 3Ob473/51

Das Erstgericht verwies die Antragstellerin mit ihrem Antrage, ihr als Miteigentümerin zur Hälfte der Liegenschaften EZ. 1500 und 348, Grundbuch R., und EZ. 2035, Grundbuch H., die Verwaltung dieser Liegenschaften miteinzuräumen und auszusprechen, daß der Antragsgegner zur Verwaltung derselben nur mit ihr gemeinsam, bzw. nur beschränkt auf seinen Hälfteanteil befugt sei, auf den Rechtsweg. Es stellte fest, daß die Parteien mit Notariatsakt eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Leben... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1951

TE OGH 1949/11/16 2Ob491/49

Die Beklagte war vor ihrer Eheschließung mit dem Kläger von ihrem ersten Gatten geschieden und bezog von diesem einen Unterhalt. In den Ehepakten vom 13. Dezember 1939 räumte der Kläger der Beklagten auf ihre Lebensdauer Fruchtnießungs- und Mitbenutzungsrechte an dem Erdgeschoß seines Hauses ein. Die Ehe der Streitteile wurde in der Folge aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten für geschieden erklärt. Der Kläger begehrte u. a. die Verurteilung der Beklagten zur Räumung der von ih... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.11.1949

RS OGH 1938/4/6 1Ob145/38

Norm: ABGB §1227
Rechtssatz: Zum Heiratsgut gehört alles was sich veräußern und nutzen läßt. Auch die Beistellung einer Wohnung kann daher Heiratsgutbestellung sein. Entscheidungstexte 1 Ob 145/38 Entscheidungstext OGH 06.04.1938 1 Ob 145/38 Veröff: DREvBl 1938/17 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1938:RS002... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.1938

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