Norm
ABGB §1227Rechtssatz
Zum Heiratsgut gehört alles was sich veräußern und nutzen läßt. Auch die Beistellung einer Wohnung kann daher Heiratsgutbestellung sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0025533Dokumentnummer
JJR_19380406_OGH0002_0010OB00145_3800000_001