B e g r ü n d u n g: Rechtliche Beurteilung Wenngleich die Formwidrigkeit von Ehepakten von Amts wegen wahrzunehmen ist (Petrasch in Rummel, ABGB2 Rz 6 zu § 1217; EvBl. 1957/319; NZ 1980, 78), bestand doch im vorliegenden Fall für eine derartige Prüfung nicht der geringste Anlaß: Weder der Kläger noch die Beklagte haben im erstinstanzlichen Verfahren auch nur andeutungsweise behauptet, daß mit dem Übereinkommen vom 13.10.1982 etwa der Zweck verfolgt worden ... mehr lesen...