Begründung: Die klagenden Parteien sind Mehrheitseigentümer einer Liegenschaft. Die beklagte Partei ist Mieterin von Büroräumen, einer Verkaufsfläche und von zwei Ausstellungsplätzen im Ausmaß von 560 m² und 420 m². Ein weiterer 27/168-Anteil steht im Eigentum von I***** P*****. Die beklagte Partei bezahlt monatlich 785 EUR Mietzins. Die Kläger begehren unter Berufung auf eine Rechtsnachfolge auf Mieterseite angemessenen Mietzins in Höhe von 128.279,70 EUR sowie Räumung. Das Erstger... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsschutzversicherungsvertrag, auf den der Beklagte seinen Deckungsanspruch stützt, wurde am 27. April 2001 geschlossen. Er umfasst den Allgemeinen Vertragsrechts-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz sowie den Betriebsrechtsschutz. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2000) zu Grunde. Diese lauten auszugsweise: „ Artikel 2 Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten? 1. Im Schadenersatz-R... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen sprachen der klagenden Partei einen Teilwerklohn zu, weil sie vereinbarungsgemäß - mit konkludenter Zustimmung der beklagten Partei - den Werkvertrag von einem Einzelunternehmer, mit dem sie zuvor eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet hatte, übernommen habe. Die Zahlung an den ursprünglichen Werkunternehmer habe keine schuldbefreiende Wirkung gehabt. Rechtliche Beurteilung Die von der beklagten Partei als erheblich angese... mehr lesen...
Norm: ABGB §1203ABGB §1215ABGB §1235GmbHG §74KO §102
Rechtssatz: Das Eigenkapitalersatzrecht ist auf den persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafter nicht anzuwenden; ihm kommt für die Forderungen gegen die Gesellschaft in deren Konkurs schon aufgrund seiner unbeschränkten persönlichen Haftung und des daraus abzuleitenden Vorranges der (übrigen) Gesellschaftsgläubiger kein Konkursteilnahmeanspruch zu (hier: Kein Konkursteilnahmeanspruch ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1203
Rechtssatz: Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes haften persönlich und unbeschränkt für Gesellschaftsschulden. Entscheidungstexte 8 Ob 54/99w Entscheidungstext OGH 26.08.1999 8 Ob 54/99w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112374 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1202ABGB §1203EVHGB Art8 Nr11GmbHG §2 Abs1
Rechtssatz: Der erkennende Senat schließt sich der in der deutschen Lehre und Rsp (zum Folgenden: Ulmer in Hachenburg, dGmbHG8 Rz 104) vertretenen Ansicht an, dass die Handelndenhaftung des § 2 Abs 1 GmbHG im Stadium der Vorgründungsgesellschaft, für welche noch kein GmbH-Recht gilt, nicht in Betracht kommt. Eine Vorgründungsgesellschaft, die auf keinem formgültigen Vorgründungsvertrag beru... mehr lesen...
Norm: ABGB §1203ABGB §1205
Rechtssatz: Die Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts läßt die Haftung der einzelnen Gesellschafter für vorher entstandene Forderungen unberührt. Entscheidungstexte 1 Ob 506/95 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 506/95 3 Ob 283/00i Entscheidungstext OGH 20.12.2000 3 Ob 283/00i B... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIjABGB §1203HGB §138HGB §188
Rechtssatz: Abfindungsklauseln sind unzulässig und unwirksam, soweit sie mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder außergesetzlichen Regeln unvereinbar sind, die dazu dienen, ein Minimum an Chancengleichheit zwischen den verbleibenden Gesellschaftern einerseits und dem Ausgeschiedenen, seinen Erben und Gläubigern andererseits zu gewährleisten. So kann Drittbeeinträchtigung, insbesondere Gläubig... mehr lesen...