Begründung: Am 12. 7. 2003 fand im Ortsgebiet von A***** der jährlich abgehaltene „Schützenkirtag" statt. Vor Beginn dieses Kirtags nimmt die Gemeinde jeweils mit dem Beklagten betreffend des Termins Kontakt auf. Nach Terminbekanntgabe durch den Beklagten wird der Kirtag in der Marktfahrerzeitung beworben. Darauf melden sich interessierte Standbetreiber bei der Gemeinde, die ihnen gegen Entrichtung einer Standgebühr einige Meter Standplatz zuweist. Der Beklagte sorgt beim Kirtag für... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte veranstaltete in der von ihm gepachteten Diskothek eine sogenannte "Schaumparty", an der der Kläger nach Entrichtung des Eintrittsgeldes teilnahm. Der Kläger trat während des Tanzens auf ein auf der Tanzfläche liegendes, wegen des den Boden bedeckenden Schaumes nicht sichtbares Longdrinkglas, rutschte deshalb aus und verletzte sich beim Sturz an einem Glassplitter des zerbrochenen Glases. Das Erstgericht wies das Schmerzengeldbegehren und das Begehren... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1295 IIeABGB §1195 IIf7gABGB §1313a IIIf
Rechtssatz: Der Veranstalter einer allgemein zugänglichen Saalveranstaltung schuldet einem Veranstaltungsbesucher aus dem über die Zulassung zur Veranstaltung zustande gekommenen Vertrag als Nebenverpflichtung alle zur Wahrung der körperlichen Integrität nach den vorhersehbaren Gefahren erforderlichen und auch zumutbaren Schutzmaßnahmen, also insbesondere einen wirksamen Ordnun... mehr lesen...