Entscheidungen zu § 1186 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

9 Dokumente

Entscheidungen 1-9 von 9

RS OGH 1996/10/29 4Ob2275/96d

Norm: ABGB §1186
Rechtssatz: § 1186 ABGB sieht für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Verbot gesellschaftsschädlicher Nebengeschäfte vor; daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, daß die Gesellschafter trotz Fehlens einer entsprechenden Vereinbarung auch noch nach Auflösung der Gesellschaft einem Konkurrenzverbot unterliegen. Entscheidungstexte 4 Ob 2275/96d Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1996

TE OGH 1990/2/22 6Ob718/89

Entscheidungsgründe: Der am 26. November 1972 verstorbene Walter F*** war in zweiter Ehe mit der Beklagten verheiratet. Dieser Ehe entstammen vier Kinder, nämlich die Töchter Sabine (geboren am 14. November 1965), Heide (geboren am 10. Dezember 1968) und Iris (geboren am 10. Dezember 1968) sowie der Sohn Walter (geboren am 28. November 1972). Aus der ersten Ehe des Walter F*** entstammen die drei Töchter Sonja (geboren am 24. Februar 1958), Pia (geboren am 27. Juni 1959) und Irene... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.02.1990

RS OGH 1987/10/15 7Ob653/87, 4Ob2275/96d

Norm: ABGB §1186
Rechtssatz: Die Verletzung des Verbotes, ein schädliches Nebengeschäft zu unternehmen, begründet einen Anspruch der Gesellschaft bzw der Mitgesellschaft auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz. Jedenfalls verboten sind solche Geschäfte, durch die der Zweck der Gesellschaft beeinträchtigt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 653/87 Entscheidungstext OGH 15.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1987

RS OGH 1976/4/21 1Ob535/76, 6Ob718/89, 7Ob130/10h

Norm: ABGB §1186
Rechtssatz: Die - durch Gesellschaftsvertrag abdingbare - Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts beruht auf deren persönlichen Charakter (SZ 24/87; SZ 20/96; JBl 1930/150; GlUNF 7434). Entscheidungstexte 1 Ob 535/76 Entscheidungstext OGH 21.04.1976 1 Ob 535/76 Veröff: ÖBl 1977,14 = NZ 1978,126 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.04.1976

RS OGH 1957/3/27 7Ob131/57

Norm: ABGB §833 B3ABGB §1186ABGB §1190
Rechtssatz: Wenn eine Erwerbsgesellschaft nach bürgerlichen Rechte vorliegt, erfordert die Veräußerung des Unternehmens die Einwilligung aller Gesellschafter. Ebensowenig wie ein Miteigentümer ist ein Gesellschafter für sich allein, selbst wenn ihm der Betrieb der Gesellschaft anvertraut worden ist, zur Veräußerung des den Gegenstand der Gesellschaft bildenden Vermögens befugt, weil die Veräußerung der gem... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.03.1957

TE OGH 1951/3/28 3Ob640/50

Mehrere Berufskameraden hatten zwecks Schaffung einer billigen Erholungsstätte eine Almhütte gemeinsam angekauft und sie gemeinsam erhalten und benützt. Einer von ihnen hatte seine Rechte daran ohne vorherige Einholung der Zustimmung der übrigen an eine dritte Person übertragen. Die übrigen Teilhaber begehrten darauf das Erkenntnis, daß die Mitgliedschaft dieser dritten Person nicht zu Recht besteht und daß sie schuldig sei, die Benützung der Hütte zu unterlassen. Das Erstgericht ha... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.03.1951

RS OGH 1951/3/28 3Ob640/50

Norm: ABGB §1175 A1ABGB §1186
Rechtssatz: Auch eine Gesellschaft, die vorwiegend ideelle Zwecke verfolgt, ist unter § 1175 ABGB zu subsumieren. Entscheidungstexte 3 Ob 640/50 Entscheidungstext OGH 28.03.1951 3 Ob 640/50 Veröff: SZ 24/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0025970 Do... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.03.1951

RS OGH 1951/3/28 3Ob640/50, 1Ob727/81

Norm: ABGB §1186
Rechtssatz: Die Abtretung eines Gesellschaftsanteiles an einen Dritten ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter ist nach § 1186 ABGB unwirksam, auch wenn dem Dritten die Rechtsnatur der Gesellschaft nicht bekannt war. Entscheidungstexte 3 Ob 640/50 Entscheidungstext OGH 28.03.1951 3 Ob 640/50 Veröff: SZ 24/87 1 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.03.1951

RS OGH 1938/3/31 3Ob199/38, 6Ob718/89

Norm: ABGB §1175 A4ABGB §1186ABGB §1206ABGB §1393 Bd
Rechtssatz: Tritt ein Gesellschafter seinen Anspruch aus dem Gesellschaftsvertrag einem Dritten ab, so kann sich die Abtretung wegen der Eigenart der Gesellschaft nur auf die vermögensrechtlichen Ansprüche, nicht auf die Herrschaftsbefugnisse und Verwaltungsbefugnisse erstrecken, die dem Gesellschafter zustehen. Entscheidungstexte 3 Ob 19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.03.1938

Entscheidungen 1-9 von 9