Entscheidungen zu § 1173 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1987/6/16 4Ob339/87

Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen räumten dem Verleger Josef Gotthard B*** mit den Verlagsverträgen vom 20.Oktober 1982, 25.Februar 1983 und 1. Mai 1983 Werknutzungsrechte an den von ihnen verfaßten Werken der Literatur ("Salz des Lebens", "Mitbringsel", "Einen Fingerwurm muß man haben") ein. Josef Gotthard B*** verpflichtete sich, von diesen Werken je 1000 Exemplare in Buchform zu drucken und herauszugeben; die Klägerinnen hatten die Hälfte der Herstellungskosten zu tragen. Fü... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.06.1987

RS OGH 1987/6/16 4Ob339/87

Norm: ABGB §1172ABGB §1173KO §21UrhG §24UrhG §32 Abs1
Rechtssatz: Tritt der Masseverwalter im Konkurs des werknutzungsberechtigten Verlegers vom Verlagsvertrag zurück, erlöschen die beiderseitigen Erfüllungsansprüche. Das Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht steht wieder dem Urheber (Verlagsgeber) zu. Dieser kann jedoch die unverkauften Restbestände des Werkes nicht herausverlangen. Der Masseverwalter darf sie aber nicht mehr verbreiten... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.06.1987

RS OGH 1987/6/16 4Ob339/87

Norm: ABGB §1172ABGB §1173
Rechtssatz: Unter "Verramschen" wird der Verkauf einer zum Ladenpreis unabsetzbar gewordenen Restauflage zu einem in der Regel stark herabgesetzten Preis verstanden. Entscheidungstexte 4 Ob 339/87 Entscheidungstext OGH 16.06.1987 4 Ob 339/87 Veröff: MR 1987,175 (Michel Walter) = ÖBl 1988,108 = GRURInt 1988,519 = SZ 60/108 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.06.1987

RS OGH 1987/6/16 4Ob339/87

Norm: ABGB §1172ABGB §1173
Rechtssatz: Beim aufrechten Verlagsverhältnis muß der Verleger wegen seiner Treuepflicht auch noch beim unvermeidlich gewordenen Makulieren auf die Interessen des Verlaggebers Bedacht nehmen; ein Recht des Verlaggebers zum Erwerb der Restauflage zum Altpapierpreis besteht aber erst dann, wenn sich der Verleger zum Makulieren entschlossen hat. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.06.1987

RS OGH 1987/6/16 4Ob339/87

Norm: ABGB §1172ABGB §1173
Rechtssatz: Nach Auflösung (hier: gemäß § 21 KO) des Verlagsvertrages und Rückfall des Vervielfältigungsrechts und Verbreitungsrechts vom Werknutzungsberechtigten Verleger an den Autor, besteht die Verpflichtung des Verlegers nur darin, die weitere Verbreitung der in seinem Eigentum verbliebenen Restbestände zu unterlassen. Er muß die vorhandenen Restbestände nicht (sofort) als Altpapier verkaufen, sofern er nur dafür... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.06.1987

Entscheidungen 1-5 von 5