Entscheidungsgründe: Ab 1997 bestand zwischen der Beklagten und Dr. Gerda K*****, Rechtsanwältin in W*****, eine Vertragsbeziehung, in die mit ihrer Gründung im Jahr 2001 die Zweitklägerin eintrat. Diese Vertragsbeziehung bestand bis 2002 darin, dass die Beklagte jährlich ein Buch, nämlich den „Österreichischen Juristenkalender", übermittelte und dieses in Rechnung stellte. Der „Österreichische Juristenkalender" enthält (unter anderem) Tabellen, welche die Errechnung des Endes der ... mehr lesen...
Die klagende "Austro-Mechana Gesellschaft zur Verwaltung und Auswertung mechanisch-musikalischer Urheberrechte GmbH" verwaltet und verwertet die den Urhebern musikalischer Werke - mit oder ohne Text - zustehenden "mechanisch-musikalischen" Rechte, also insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht nach §§ 15, 16 UrhG, soweit es sich auf die Übertragung der Werke auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe für das Gesicht und Gehör (Bild- und Schallträger) und auf die V... mehr lesen...