Entscheidungen zu § 1155 Abs. 1 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1996/3/19 95/08/0347

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Einspruch der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 25. Juli 1995 als unbegründet abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt; mit diesem hatte die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse festgestellt, daß die Beschwerdeführerin als Dienstgeber verpflichtet sei, für die Dienstnehmer F.B. und W.L. für die Zeit vom 1. Mai 1993 bis 31. Dezember 1993 Beiträge, Sonderbeiträg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1996

RS Vwgh 1996/3/19 95/08/0347

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1155 Abs1;ABGB §1438;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;
Rechtssatz: Bei § 1155 Abs 1 ABGB handelt es sich um keine Form der Aufrechnung iSd § 1438 ABGB. Solche anderweitigen, tatsächlich erzielten oder doch anzurechnenden Einkünfte iSd § 1155 Abs 1 ABGB stellen keine "Gegenforderung" des Dienstgebers dar, sie s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1996

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